Rechner für die Widerrufsfrist der Rechnungsaussteller-Registrierung (Japanisches Invoice-System)

Berechnen Sie kostenlos die Einreichungsfrist für die Mitteilung zum Widerruf Ihrer Registrierung als Qualifizierter Rechnungsaussteller (japanisches インボイス-System). Geben Sie einfach den ersten Tag des Steuerzeitraums ein, ab dem der Widerruf wirksam werden soll.

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Was ist der Rechner für die Widerrufsfrist der Rechnungsaussteller-Registrierung?

Der Rechner für die Widerrufsfrist der Rechnungsaussteller-Registrierung berechnet die Einreichungsfrist für die „Mitteilung zum Widerruf der Registrierung als Qualifizierter Rechnungsaussteller“ für Unternehmen, die im Rahmen des japanischen Invoice-Systems nicht länger Qualifizierter Rechnungsaussteller sein möchten. Geben Sie einfach den ersten Tag des Steuerzeitraums ein, ab dem der Widerruf wirksam werden soll, und das Tool berechnet automatisch die Frist, 15 Tage zuvor.

Für Mitteilungen, die ab dem 1. April 2024 eingereicht werden, gilt eine neue Regel: 15 Tage vor Beginn des gewünschten Steuerzeitraums. Wird nach dieser Frist eingereicht, verschiebt sich das Wirksamkeitsdatum um ein ganzes Jahr. Deshalb prüft dieses Tool auch, ob die Frist bereits abgelaufen ist, und zeigt in diesem Fall den Beginn des Steuerzeitraums an, in dem der Widerruf tatsächlich wirksam wird, zusammen mit der entsprechenden Frist.

Anleitung

  1. Gewünschten Beginn des Steuerzeitraums eingeben Wählen Sie den ersten Tag des Steuerzeitraums, in dem die Registrierung als Rechnungsaussteller nicht mehr wirksam sein soll – zum Beispiel der 1. Januar des Folgejahres bei Einzelunternehmern oder der Tag nach dem Geschäftsjahresende bei Kapitalgesellschaften.
  2. Ergebnis prüfen Sehen Sie die Einreichungsfrist (15 Tage zuvor). Ist diese Frist bereits abgelaufen, sehen Sie zusätzlich den Beginn des Steuerzeitraums, in dem der Widerruf tatsächlich wirksam wird, sowie dessen Frist.

Tipps für die Nutzung

  • Die Einreichungsfrist ist der Tag, der 15 Tage vor dem Beginn des Steuerzeitraums liegt, ab dem der Widerruf wirksam werden soll. Versäumen Sie sie auch nur um einen Tag, verschiebt sich das Wirksamkeitsdatum um ein ganzes Jahr (auf den Beginn des übernächsten Steuerzeitraums).
  • Diese 15-Tage-Regel wurde durch die Steuerreform 2023 eingeführt und gilt für Mitteilungen, die ab dem 1. April 2024 eingereicht werden. Zuvor wurde die Frist anders berechnet – als der Tag vor dem Datum, das 30 Tage vor dem Ende des Steuerzeitraums lag.
  • Der Widerruf der Registrierung bedeutet die Rückkehr zur Steuerbefreiung. Übersteigt der steuerpflichtige Umsatz Ihres Bezugszeitraums 10 Millionen Yen, bleiben Sie auch nach dem Widerruf umsatzsteuerpflichtig – prüfen Sie dies daher vorab mit taxable_person_judge.
  • Die 2- und 3-Jahres-Bindungen gelten für die per Erklärung zur Wahl der Steuerpflicht gewählte Steuerpflicht, nicht für die Rechnungsaussteller-Registrierung allein. Sind Sie nur wegen der Rechnungsregistrierung steuerpflichtig, genügt die Widerrufsmitteilung dieses Tools. Haben Sie beide Erklärungen eingereicht, prüfen Sie zusätzlich taxable_person_election_revocation.
  • Dieses Tool geht von einem 12-monatigen Steuerzeitraum aus. Bei Unternehmen mit einem kürzeren ersten Geschäftsjahr kann die tatsächliche Frist abweichen – klären Sie dies mit einem Steuerberater ab.

Anwendungsfälle

Planung der Rückkehr zur Steuerbefreiung

Ein Unternehmen, dessen Umsätze stagnieren und für das sich die Rechnungsaussteller-Registrierung nicht mehr lohnt, kann die genaue Frist für den Widerruf ab dem nächsten Steuerzeitraum berechnen.

Vorbereitung auf ein Gespräch mit einem Steuerberater

Wer die ungefähre Einreichungsfrist im Voraus kennt, kann eine Beratung mit einem Steuerexperten effizienter nutzen.

Kombination mit einer Prüfung der Berechtigung zur Steuerbefreiung

Nachdem Sie mit taxable_person_judge geprüft haben, ob der steuerpflichtige Umsatz Ihres Bezugszeitraums eine Rückkehr zur Steuerbefreiung erlaubt, können Sie mit diesem Tool die genaue Einreichungsfrist für den Widerruf berechnen.

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Glossar

Mitteilung zum Widerruf der Registrierung als Qualifizierter Rechnungsaussteller
Eine beim Finanzamt eingereichte Mitteilung, um nicht länger Qualifizierter Rechnungsaussteller zu sein. Nach der Einreichung endet die Wirksamkeit der Registrierung, und es können keine qualifizierten Rechnungen (インボイス) mehr ausgestellt werden.
Qualifizierter Rechnungsaussteller
Ein beim Finanzamt registriertes Unternehmen, das berechtigt ist, qualifizierte Rechnungen (インボイス) auszustellen, die Käufer für den Vorsteuerabzug benötigen.
Steuerzeitraum
Die Zeiteinheit, die zur Berechnung der Verbrauchsteuerpflicht verwendet wird. Bei Einzelunternehmern ist dies in der Regel das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), bei Kapitalgesellschaften in der Regel ihr Geschäftsjahr.
Bezugszeitraum
Der Referenzzeitraum zur Bestimmung der Verbrauchsteuerpflichten. Bei Einzelunternehmern sind dies die zwei Jahre zuvor, bei Kapitalgesellschaften in der Regel das Geschäftsjahr zwei Jahre zuvor.
Steuerbefreites Unternehmen
Ein von den Erklärungs- und Zahlungspflichten der Verbrauchsteuer befreites Unternehmen, in der Regel weil sein steuerpflichtiger Umsatz im Bezugszeitraum 10 Millionen Yen oder weniger beträgt.

Häufig gestellte Fragen

Bis zu dem Datum, das 15 Tage vor Beginn des Steuerzeitraums liegt, ab dem der Widerruf wirksam werden soll. Wer beispielsweise ab dem 1. Januar des nächsten Jahres zur Steuerbefreiung zurückkehren möchte, müsste die Mitteilung bis etwa zum 17. Dezember des laufenden Jahres einreichen.

Sie können nicht ab dem gewünschten Steuerzeitraum widerrufen – das Wirksamkeitsdatum verschiebt sich um ein ganzes Jahr, auf den Beginn des übernächsten Steuerzeitraums. Sie müssten die Mitteilung rechtzeitig für diese spätere Frist erneut einreichen.

Nicht unbedingt. Übersteigt der steuerpflichtige Umsatz Ihres Bezugszeitraums 10 Millionen Yen, bleiben Sie auch nach dem Widerruf der Rechnungsaussteller-Registrierung umsatzsteuerpflichtig. Prüfen Sie dies vorab am besten mit einem Tool wie taxable_person_judge.

Sie können sie per Post an das für Ihren Steuersitz zuständige Invoice-Registrierungszentrum senden oder online über die e-Tax-Software der nationalen Steuerbehörde einreichen.

Betrachten Sie es als Schätzung. Die tatsächliche Frist kann bei Geschäftsjahren von weniger als 12 Monaten oder in anderen Sonderfällen abweichen – klären Sie die offizielle Frist daher mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt ab.
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Randnotiz — Warum wurde die Frist auf „15 Tage vorher“ geändert?

Als Japans Invoice-System im Oktober 2023 startete, war die Einreichungsfrist für die Widerrufsmitteilung recht umständlich formuliert: „der Tag vor dem Datum, das 30 Tage vor dem Ende des Steuerzeitraums liegt“. In der Praxis lief das fast auf dasselbe hinaus wie „der Tag vor Beginn des Steuerzeitraums, ab dem der Widerruf wirksam werden soll“, doch die Formulierung war leicht misszuverstehen.

Die Steuerreform 2023 räumte damit auf: Für Mitteilungen, die ab dem 1. April 2024 eingereicht werden, gilt die Frist „15 Tage vor Beginn des Steuerzeitraums, ab dem der Widerruf wirksam werden soll“ – eine deutlich intuitivere Formulierung. Damit wurde die Terminologie auch an den Registrierungsantrag angeglichen (die Mitteilung, um überhaupt erst Rechnungsaussteller zu werden), der schon immer einer 15-Tage-Regel folgte.

So oder so bleibt das zentrale Risiko unverändert: Wer die Frist auch nur um einen Tag verpasst, dessen Wirksamkeitsdatum verschiebt sich um ein ganzes Jahr. Wer plant, zur Steuerbefreiung zurückzukehren, sollte daher unbedingt einen komfortablen zeitlichen Puffer einplanen.

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