Prüfrechner für Steuerpflicht bei der Verbrauchsteuer (Japan)
Geben Sie den steuerpflichtigen Umsatz des Basis- und des Bemessungszeitraums, das Stammkapital bei Neugründung und Ihren Registrierungsstatus als Rechnungssteller ein, um kostenlos zu prüfen, ob Sie in Japan steuerpflichtig oder von der Verbrauchsteuer befreit sind.
Was prüft der Rechner zur Steuerpflicht bei der Verbrauchsteuer?
Mit dem Prüfrechner für die Steuerpflicht bei der Verbrauchsteuer geben Sie den steuerpflichtigen Umsatz des Basis- und des Bemessungszeitraums, das Stammkapital bei Neugründung sowie Ihren Registrierungsstatus als Rechnungssteller ein und erhalten sofort das Ergebnis, ob Sie als „steuerpflichtiges“ Unternehmen zur Zahlung der japanischen Verbrauchsteuer verpflichtet sind oder als „steuerbefreites“ Unternehmen von dieser Pflicht ausgenommen bleiben.
Die Prüfung der Steuerpflicht ist der erste Schritt, bevor Sie entscheiden, ob die vereinfachte oder die reguläre Besteuerungsregelung für Sie infrage kommt. Da mehrere Kriterien zusammenwirken – der Umsatz des Basiszeitraums, die Ergebnisse des Bemessungszeitraums, das Stammkapital neu gegründeter Kapitalgesellschaften und die Registrierung als Rechnungssteller – lohnt es sich, diese Frage bereits in der Vorbereitung Ihrer Steuererklärung mit diesem Tool zu klären.
Anleitung
- Unternehmensform auswählen Wählen Sie zwischen Einzelunternehmer und Kapitalgesellschaft. Davon hängt ab, welche Regeln zu Basiszeitraum und Stammkapital gelten.
- Angeben, ob Ergebnisse aus dem Basiszeitraum vorliegen Wählen Sie „Nein“, wenn Ihr Unternehmen erst seit 1–2 Jahren besteht und noch keine Ergebnisse aus dem Basiszeitraum vorliegen.
- Umsatz, Lohnzahlungen und Stammkapital eingeben Geben Sie den steuerpflichtigen Umsatz des Basis- und des Bemessungszeitraums, die im Bemessungszeitraum gezahlten Löhne und Gehälter sowie (bei Neugründungen) das Stammkapital bei Gründung ein.
- Registrierungsstatus als Rechnungssteller auswählen Sind Sie bereits registriert, werden Sie automatisch als steuerpflichtig eingestuft.
- Ergebnis prüfen Es wird angezeigt, ob Sie steuerpflichtig oder steuerbefreit sind, sowie das dafür entscheidende Kriterium.
Tipps für die Nutzung
- Für die Prüfung des Bemessungszeitraums können Sie wählen, ob der „steuerpflichtige Umsatz“ oder die „Lohn- und Gehaltszahlungen“ herangezogen werden – je nachdem, was für Sie günstiger ist. Übersteigt der Umsatz 10 Millionen Yen, aber die Lohn- und Gehaltszahlungen liegen bei 10 Millionen Yen oder darunter, können Sie steuerbefreit bleiben.
- Auch eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ohne Basiszeitraum (im ersten oder zweiten Geschäftsjahr) wird unabhängig von den Ergebnissen des Basiszeitraums steuerpflichtig, wenn das Stammkapital bei Gründung 10 Millionen Yen oder mehr beträgt. Achten Sie deshalb auf die Höhe der Kapitalausstattung direkt nach der Gründung.
- Mit der Registrierung als Rechnungssteller werden Sie unabhängig von der Höhe Ihres steuerpflichtigen Umsatzes steuerpflichtig. Es empfiehlt sich, diesen Punkt vor der Registrierung sorgfältig zu bedenken.
- Dieses Tool bildet die allgemeinen Prüfregeln vereinfacht ab. Feinere Sonderregelungen, etwa für bestimmte neu gegründete Großunternehmen oder beim Erwerb hochwertiger Wirtschaftsgüter, werden nicht berücksichtigt. Die verbindliche Einordnung sollten Sie daher beim Finanzamt oder einer Steuerberatung bestätigen lassen.
- Der Basiszeitraum liegt bei Einzelunternehmern zwei Jahre, bei Kapitalgesellschaften zwei Geschäftsjahre zurück. In den ersten zwei Jahren nach Gründung oder Geschäftsaufnahme liegen in der Regel noch keine Ergebnisse aus dem Basiszeitraum vor.
Anwendungsfälle
Prüfung der Verbrauchsteuerpflicht kurz nach Gründung
Einzelunternehmer und neu gegründete Kapitalgesellschaften können bereits vorab abschätzen, ab wann in den ersten Jahren die Verbrauchsteuerpflicht einsetzt.
Vorprüfung vor der Wahl der vereinfachten Besteuerungsregelung
Klären Sie zunächst, ob überhaupt eine Steuerpflicht besteht, bevor Sie vergleichen, ob die vereinfachte oder die reguläre Regelung günstiger ist.
Entscheidungshilfe für die Registrierung als Rechnungssteller
Da die Registrierung als Rechnungssteller zur Steuerpflicht führt, lässt sich dieses Ergebnis als Grundlage für die Wahl des richtigen Registrierungszeitpunkts nutzen.
Glossar
- Steuerpflichtiges Unternehmen
- Ein Unternehmen, das zur Zahlung der Verbrauchsteuer verpflichtet ist, etwa weil der steuerpflichtige Umsatz des Basis- oder des Bemessungszeitraums einen bestimmten Betrag übersteigt.
- Steuerbefreites Unternehmen
- Ein kleines Unternehmen, dessen Verbrauchsteuerpflicht entfällt, weil der steuerpflichtige Umsatz des Basis- oder des Bemessungszeitraums einen bestimmten Betrag nicht übersteigt.
- Basiszeitraum
- Der Zeitraum für die grundsätzliche Prüfung der Steuerpflicht: bei Einzelunternehmern zwei Jahre, bei Kapitalgesellschaften zwei Geschäftsjahre zurückliegend.
- Bemessungszeitraum
- Ein den Basiszeitraum ergänzender Prüfungszeitraum: bei Einzelunternehmern die Monate Januar bis Juni des Vorjahres, bei Kapitalgesellschaften die erste Hälfte des vorherigen Geschäftsjahres.
- Rechnungssteller
- Ein Unternehmen, das zur Ausstellung qualifizierter Rechnungen (Invoice) registriert ist. Mit der Registrierung wird es unabhängig von der Höhe seines steuerpflichtigen Umsatzes steuerpflichtig.
- Sonderregelung für neu gegründete Kapitalgesellschaften
- Eine Sonderregelung, nach der eine Kapitalgesellschaft im ersten oder zweiten Geschäftsjahr ohne eigenen Basiszeitraum steuerpflichtig wird, wenn ihr Stammkapital bei Gründung 10 Millionen Yen oder mehr beträgt.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – warum es die nachträglich eingeführte Regel zum „Bemessungszeitraum“ gibt
Die Steuerpflicht bei der japanischen Verbrauchsteuer wurde ursprünglich ausschließlich anhand des steuerpflichtigen Umsatzes des Basiszeitraums (zwei Jahre bzw. zwei Geschäftsjahre zurück) bestimmt. Diese Methode hatte jedoch eine Lücke: Bei stark wachsenden Unternehmen konnte die Steuerbefreiung über mehrere Jahre hinweg bestehen bleiben. Steigt der Umsatz etwa im Gründungsjahr sprunghaft an, liegt der Basiszeitraum noch vor der Gründung und weist daher einen Umsatz von null aus – das Unternehmen konnte so in den ersten beiden Jahren nach der Gründung steuerbefreit bleiben.
Um diese Lücke zu schließen, wurde mit der Steuerreform des Haushaltsjahres 2011 die Prüfung anhand des „Bemessungszeitraums“ eingeführt. Übersteigt der steuerpflichtige Umsatz des Bemessungszeitraums (die erste Hälfte des Vorjahres bzw. des vorherigen Geschäftsjahres) 10 Millionen Yen, wechselt das Unternehmen bereits ab diesem Jahr in die Steuerpflicht, ohne auf Ergebnisse des Basiszeitraums warten zu müssen. Damit soll verhindert werden, dass schnell wachsende Start-ups und neu gegründete Einzelunternehmen ungewollt über einen längeren Zeitraum von der Steuerbefreiung profitieren.
Gleichzeitig gibt es für die Prüfung des Bemessungszeitraums eine Erleichterung: Anstelle des steuerpflichtigen Umsatzes darf auch die Höhe der Lohn- und Gehaltszahlungen herangezogen werden. Der Hintergrund ist, dass ein vorübergehender Umsatzanstieg in einer Hochsaison nicht automatisch Unternehmen mit tatsächlich geringem Personalaufwand in die Steuerpflicht drängen soll – dies würde einen plötzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, der der tatsächlichen Unternehmensgröße nicht entspricht. Dass Basiszeitraum, Bemessungszeitraum, das Stammkapital neu gegründeter Kapitalgesellschaften und die Registrierung als Rechnungssteller heute gemeinsam über die Steuerpflicht entscheiden, ist somit das Ergebnis mehrerer aufeinanderfolgender Reformen.