Rechner für die Einreichungsfrist des Antrags auf Rechnungsaussteller-Registrierung (Japanisches Invoice-System)
Berechnen Sie kostenlos die Einreichungsfrist für den Antrag auf Registrierung als Qualifizierter Rechnungsaussteller (japanisches インボイス-System). Geben Sie einfach das gewünschte Datum ein, ab dem die Registrierung wirksam werden soll, und erhalten Sie automatisch die Frist von 15 Tagen zuvor sowie die Anwendbarkeit der Übergangsregelung.
Was ist der Rechner für die Einreichungsfrist des Antrags auf Rechnungsaussteller-Registrierung?
Der Rechner für die Einreichungsfrist des Antrags auf Rechnungsaussteller-Registrierung berechnet die Einreichungsfrist für den „Antrag auf Registrierung als Qualifizierter Rechnungsaussteller" für Unternehmen, die im Rahmen des japanischen Invoice-Systems erstmals Qualifizierter Rechnungsaussteller werden möchten. Geben Sie einfach das Datum ein, ab dem die Registrierung wirksam werden soll, und das Tool berechnet automatisch die Frist, 15 Tage zuvor.
Vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2029 gilt eine Übergangsregelung, die es erlaubt, als „gewünschtes Registrierungsdatum" jeden beliebigen Tag mindestens 15 Tage nach dem Einreichungsdatum anzugeben. Dieses Tool prüft automatisch, ob das eingegebene Datum in diesen Übergangszeitraum fällt, und zeigt, falls die Einreichungsfrist bereits abgelaufen ist, zusätzlich das frühestmögliche Registrierungsdatum bei Einreichung noch heute (15 Tage ab heute) an.
Anleitung
- Gewünschtes Datum eingeben, ab dem die Registrierung wirksam werden soll Wählen Sie das Datum, ab dem Sie Qualifizierter Rechnungsaussteller werden möchten – zum Beispiel der 1. Januar des Folgejahres bei Einzelunternehmern oder der Tag nach dem Geschäftsjahresende bei Kapitalgesellschaften.
- Ergebnis prüfen Sehen Sie die Einreichungsfrist (15 Tage zuvor) und ob die Übergangsregelung anwendbar ist. Ist diese Frist bereits abgelaufen, sehen Sie zusätzlich das frühestmögliche Registrierungsdatum bei Einreichung noch heute.
Tipps für die Nutzung
- Die Einreichungsfrist ist der Tag, der 15 Tage vor dem Datum liegt, ab dem die Registrierung wirksam werden soll. Verpassen Sie diese Frist, können Sie nicht mehr ab dem gewünschten Datum registriert werden – während der Übergangsregelung können Sie jedoch einfach erneut einen Antrag stellen und dabei das frühestmögliche Registrierungsdatum bei Einreichung noch heute (15 Tage ab heute) als neues Zieldatum angeben.
- Für die 6 Jahre vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2029 gilt eine Übergangsregelung: In diesem Zeitraum können Sie als „gewünschtes Registrierungsdatum" jeden beliebigen Tag angeben, der mindestens 15 Tage nach dem Einreichungsdatum liegt. Ohne diese Übergangsregelung ist eine Registrierung grundsätzlich nur ab dem Beginn eines Steuerzeitraums möglich.
- Nach Ablauf der Übergangsregelung (30. September 2029) ist eine Registrierung grundsätzlich nur noch ab dem ersten Tag eines Steuerzeitraums möglich. Planen Sie als Einzelunternehmer den 1. Januar, als Kapitalgesellschaft den Beginn des Geschäftsjahres als gewünschtes Registrierungsdatum ein.
- Registrieren Sie sich, obwohl Sie eigentlich steuerbefreit wären, werden Sie ab dem Registrierungsdatum unabhängig von Ihrem steuerpflichtigen Umsatz umsatzsteuerpflichtig. Prüfen Sie vor der Registrierung mit taxable_person_judge Ihren aktuellen Status als steuerpflichtiges bzw. steuerbefreites Unternehmen sowie mit invoice_two_percent_special_provision, ob die Entlastungsregelung nach der Registrierung für Sie gilt – das erleichtert die Planung.
- Bis die Registrierungsbestätigung eintrifft, vergeht eine gewisse Zeit (als Richtwert: rund einen Monat bei Einreichung über e-Tax, rund anderthalb Monate bei Einreichung auf Papier). Wir empfehlen, den Antrag mit ausreichend zeitlichem Vorlauf einzureichen und dabei auch den Zeitplan für die Mitteilung der Registrierungsnummer an Geschäftspartner zu berücksichtigen.
Anwendungsfälle
Prüfung des Einreichungszeitplans, wenn ein Geschäftspartner die Invoice-Registrierung verlangt
Ein steuerbefreites Unternehmen, das von einem Geschäftspartner um die Mitteilung der Registrierungsnummer gebeten wird, kann so vorab die Einreichungsfrist ermitteln, die für das gewünschte Registrierungsdatum eingehalten werden muss.
Vorbereitung auf ein Gespräch mit einem Steuerberater
Wer die ungefähre Einreichungsfrist und die Anwendbarkeit der Übergangsregelung im Voraus kennt, kann eine Beratung mit einem Steuerexperten effizienter nutzen.
Abstimmung mit dem Zeitpunkt der Umsatzsteuerpflicht
Nachdem Sie mit taxable_person_judge Ihren aktuellen Status als steuerpflichtiges bzw. steuerbefreites Unternehmen geprüft haben, können Sie mit diesem Tool ermitteln, ab wann die Registrierung Sie umsatzsteuerpflichtig macht.
Glossar
- Antrag auf Registrierung als Qualifizierter Rechnungsaussteller
- Ein beim Finanzamt eingereichter Antrag, um Qualifizierter Rechnungsaussteller zu werden. Nach der Einreichung wird eine Registrierungsnummer vergeben, mit der qualifizierte Rechnungen (インボイス) ausgestellt werden können.
- Qualifizierter Rechnungsaussteller
- Ein beim Finanzamt registriertes Unternehmen, das berechtigt ist, qualifizierte Rechnungen (インボイス) auszustellen, die Käufer für den Vorsteuerabzug benötigen.
- Gewünschtes Registrierungsdatum
- Während der Übergangsregelung ein beliebiges Datum, das ein Unternehmen im Registrierungsantrag als Beginn der Registrierung angeben kann. Es muss mindestens 15 Tage nach dem Einreichungsdatum liegen.
- Übergangsregelung
- Eine Sonderregel, die nur für die 6 Jahre vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2029 gilt und es erlaubt, ein beliebiges Datum – nicht nur den Beginn eines Steuerzeitraums – als gewünschtes Registrierungsdatum anzugeben.
- Steuerzeitraum
- Die Zeiteinheit, die zur Berechnung der Verbrauchsteuerpflicht verwendet wird. Bei Einzelunternehmern ist dies in der Regel das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember), bei Kapitalgesellschaften in der Regel ihr Geschäftsjahr.
Häufig gestellte Fragen
Randnotiz — Warum die „15 Tage vorher"-Regel und die Übergangsregelung zusammen eingeführt wurden
Als Japans Invoice-System im Oktober 2023 startete, galt grundsätzlich, dass die Registrierung als Qualifizierter Rechnungsaussteller nur ab dem Beginn eines Steuerzeitraums wirksam werden konnte – der 1. Januar bei Einzelunternehmern oder der Beginn des Geschäftsjahres bei Kapitalgesellschaften. Grund dafür war, dass die Wirksamkeit der Registrierung an die für die Umsatzsteuer maßgebliche Zeiteinheit gekoppelt sein musste.
Für kleine Unternehmen, die bis kurz vor dem Systemstart noch mit Preisverhandlungen mit Geschäftspartnern oder der Anpassung ihrer Systeme beschäftigt waren, war eine Regel, die eine Registrierung nur an einem festen Datum erlaubte, jedoch eine erhebliche Belastung. Deshalb wurde für die 6 Jahre vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2029 eine Übergangsregelung eingeführt, die es erlaubt, als „gewünschtes Registrierungsdatum" jeden beliebigen Tag mindestens 15 Tage nach dem Einreichungsdatum anzugeben – Unternehmen können das Registrierungsdatum seither nach eigenem Bedarf wählen.
Diese Übergangsregelung ist mit der durch die Steuerreform 2023 eingeführten „15 Tage vorher"-Regel gekoppelt (dieselbe Frist gilt auch für die Mitteilung zum Widerruf der Registrierung), sodass Unternehmen flexibel planen können: „Ich möchte ein Datum wählen, das mindestens 15 Tage nach diesem Tag liegt." Da die Übergangsregelung am 30. September 2029 endet, müssen Unternehmen, die danach eine Neuregistrierung erwägen, ihre Planung wieder auf den Beginn eines Steuerzeitraums abstimmen.