Vorteilhaftigkeitsrechner für die vereinfachte Verbrauchsteuerregelung (Japan)
Geben Sie Ihren steuerpflichtigen Umsatz, Ihre Branche und Ihre steuerpflichtigen Einkäufe ein, um kostenlos zu vergleichen, ob Japans vereinfachte Verbrauchsteuerregelung (mit pauschalem Vorsteuersatz) oder die reguläre Regelung (mit tatsächlichem Abzug) Ihre Steuerlast stärker senkt.
Was ist der Vorteilhaftigkeitsrechner für die vereinfachte Regelung?
Mit dem Vorteilhaftigkeitsrechner für die vereinfachte Verbrauchsteuerregelung geben Sie Ihren steuerpflichtigen Umsatz, Ihre Branche und Ihre steuerpflichtigen Einkäufe ein und erhalten einen Vergleich zwischen Japans vereinfachter Regelung (Vorsteuerabzug anhand eines branchenweiten pauschalen Vorsteuersatzes) und der regulären Regelung (Abzug der tatsächlich gemeldeten steuerpflichtigen Einkäufe).
Die vereinfachte Regelung steht nur kleinen Unternehmen und Einzelunternehmern offen, deren steuerpflichtiger Umsatz im Basiszeitraum (vor zwei Jahren bzw. Geschäftsjahren) 50 Millionen Yen oder weniger beträgt. Bei der Wahl müssen sowohl der geringere Buchführungsaufwand als auch mögliche Steuerersparnisse abgewogen werden. Dieses Tool zeigt Ihnen bereits vor Abgabe Ihrer Verbrauchsteuererklärung, welche Option günstiger ist.
Anleitung
- Steuerpflichtigen Umsatz des Basiszeitraums eingeben Geben Sie den steuerpflichtigen Umsatz von vor zwei Geschäftsjahren ein (bei Einzelunternehmern vor zwei Jahren). Über 50 Millionen Yen steht die vereinfachte Regelung nicht zur Verfügung.
- Steuersatz und Branche auswählen Wählen Sie den Standardsatz von 10 % oder den ermäßigten Satz von 8 % und anschließend die passende Geschäftskategorie (Kategorie 1 bis 6).
- Umsatz und Einkäufe der laufenden Periode eingeben Geben Sie den steuerpflichtigen Umsatz sowie die tatsächlichen steuerpflichtigen Einkäufe (netto) für die abzugebende Periode ein.
- Günstigere Methode prüfen Die zu zahlende Steuer nach beiden Regelungen wird angezeigt, zusammen mit der Angabe, welche Methode mehr einspart.
Tipps für die Nutzung
- Die vereinfachte Regelung steht nur Unternehmen offen, deren steuerpflichtiger Umsatz im Basiszeitraum (bei Einzelunternehmern vor zwei Jahren, bei Kapitalgesellschaften vor zwei Geschäftsjahren) 50 Millionen Yen oder weniger beträgt. Darüber gilt automatisch die reguläre Regelung.
- Um die vereinfachte Regelung zu wählen, müssen Sie in der Regel spätestens am Vortag des Beginns des betreffenden Besteuerungszeitraums eine „Mitteilung zur Wahl der vereinfachten Besteuerungsregelung“ beim Finanzamt einreichen.
- Nach der Wahl gilt die vereinfachte Regelung in der Regel durchgehend für zwei Jahre, in denen Sie nicht zur regulären Regelung zurückwechseln können. Berücksichtigen Sie daher nicht nur die aktuelle Periode, sondern auch die Aussichten für die Folgeperioden.
- Wenn Sie mehrere Geschäftsarten betreiben, müssen Sie den steuerpflichtigen Umsatz unter Umständen auf die einzelnen Kategorien aufteilen und für jede Kategorie den entsprechenden pauschalen Vorsteuersatz separat anwenden. Dieses Tool liefert eine Schätzung für eine einzelne Geschäftskategorie.
- Auch wenn Sie die tatsächlichen steuerpflichtigen Einkäufe nicht exakt kennen, können Sie zur Orientierung Werte aus einem aktuellen Jahresabschluss verwenden, um einen ersten Vergleich anzustellen.
Anwendungsfälle
Wahl der Besteuerungsmethode vor der Steuererklärung
Einzelunternehmer und kleine Unternehmen können vor der Erstellung ihrer Verbrauchsteuererklärung abschätzen, ob die vereinfachte oder die reguläre Regelung günstiger ist.
Simulation vor der Mitteilung zur Wahl der vereinfachten Regelung
Vor Ablauf der Meldefrist können Sie mit erwarteten Werten für die kommende Periode rechnen und die zweijährige Bindungsfrist in Ihre Entscheidung einbeziehen.
Neubewertung nach einer Änderung der Einkaufskosten
Wenn Investitionen oder ein Lieferantenwechsel Ihre steuerpflichtigen Einkäufe deutlich verändern, können Sie erneut prüfen, ob die vereinfachte Regelung weiterhin die bessere Option ist.
Glossar
- Vereinfachte Besteuerungsregelung
- Eine vereinfachte Methode zur Berechnung des Vorsteuerabzugs bei der japanischen Verbrauchsteuer, bei der anstelle der tatsächlichen steuerpflichtigen Einkäufe ein fester, für die jeweilige Branche geltender pauschaler Vorsteuersatz verwendet wird.
- Pauschaler Vorsteuersatz
- Der Prozentsatz der Steuer auf den steuerpflichtigen Umsatz, der bei der vereinfachten Regelung je nach Geschäftskategorie abgezogen werden kann – von 90 % (Großhandel) bis 40 % (Immobilien).
- Reguläre Besteuerungsregelung
- Die Standardmethode zur Berechnung der japanischen Verbrauchsteuer, bei der die tatsächlich gezahlte Steuer auf steuerpflichtige Einkäufe von der Steuer auf den steuerpflichtigen Umsatz abgezogen wird.
- Basiszeitraum
- Der Zeitraum, anhand dessen die Berechtigung zur vereinfachten Regelung geprüft wird: bei Einzelunternehmern vor zwei Jahren, bei Kapitalgesellschaften vor zwei Geschäftsjahren.
- Geschäftskategorie
- Die Branchenklassifikation (Kategorie 1 bis 6), anhand derer der pauschale Vorsteuersatz bei der vereinfachten Besteuerungsregelung bestimmt wird.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – warum die pauschalen Vorsteuersätze zwischen 90 % und 40 % liegen
Bei Japans vereinfachter Verbrauchsteuerregelung schwanken die pauschalen Vorsteuersätze je nach Branche um bis zu 50 Prozentpunkte: von 90 % im Großhandel bis hinunter zu 40 % bei Immobilien. Diese Spanne spiegelt die typische Kostenstruktur der jeweiligen Branche wider: Großhändler verkaufen Waren weitgehend unverändert weiter, weshalb ihre steuerpflichtigen Einkaufskosten im Verhältnis zum Umsatz sehr hoch sind. Dienstleistungs- und Immobilienunternehmen stützen sich dagegen stärker auf Personalaufwand und bereits vorhandene Vermögenswerte, sodass vergleichsweise wenig steuerpflichtige Einkäufe anfallen.
Die Regelung wurde 1989 mit der Einführung der Verbrauchsteuer in Japan geschaffen, um den Buchführungsaufwand für kleine Unternehmen zu verringern. Jeden steuerpflichtigen Einkauf im Detail zu erfassen, ist für Betriebe ohne umfassende Buchhaltungsabteilung eine erhebliche Belastung. Der pauschale Vorsteuersatz erlaubt es daher, die Steuerlast anhand eines Branchendurchschnitts zu schätzen, statt jeden Beleg einzeln zu erfassen.
Da der pauschale Satz lediglich einen Branchendurchschnitt darstellt, profitieren Unternehmen mit tatsächlich unterdurchschnittlichen Einkaufskosten von der vereinfachten Regelung, während Unternehmen mit überdurchschnittlichen Einkaufskosten mit der regulären Regelung besser fahren. Diese Diskrepanz zwischen individuellen Gegebenheiten und Branchendurchschnitt wird seit Einführung der Regelung immer wieder diskutiert, und Vergleichsrechner wie dieser helfen dabei, die Zahlen für die eigene Situation konkret zu überprüfen.