Simulator für die Verbrauchsteuererstattung bei freiwilliger Option zur Steuerpflicht (Japan)
Schätzen Sie kostenlos die japanische Verbrauchsteuererstattung, die Sie erhalten könnten, wenn Sie sich freiwillig für die Steuerpflicht entscheiden. Vergleicht den Verbleib in der Steuerbefreiung mit der 2-jährigen Bindungsfrist, die die Option mit sich bringt.
Was ist der Simulator für die Verbrauchsteuererstattung bei freiwilliger Option zur Steuerpflicht?
Der Simulator für die Verbrauchsteuererstattung bei freiwilliger Option zur Steuerpflicht schätzt die Steuerlast bzw. Erstattung, die entsteht, wenn ein eigentlich steuerbefreites Unternehmen die japanische „Meldung zur Option der Steuerpflicht“ einreicht, um sich freiwillig für die Steuerpflicht zu entscheiden. Geben Sie einfach Ihren erwarteten steuerpflichtigen Umsatz und Ihre steuerpflichtigen Einkäufe (einschließlich Anlageinvestitionen) für das 1. und 2. Jahr ein, und Sie erfahren, ob die Option zur Steuerpflicht günstiger ist als der Verbleib in der Steuerbefreiung (bei der das Ergebnis stets null ist).
Mit der Einreichung der Meldung wird die reguläre Besteuerungsmethode angewendet: Übersteigt die Verbrauchsteuer auf Ihre steuerpflichtigen Einkäufe die Steuer auf Ihren Umsatz, können Sie die Differenz als Erstattung geltend machen. Da die Option Sie jedoch grundsätzlich für 2 Jahre an die Steuerpflicht bindet, sollten Sie die Günstigkeit anhand der Summe über beide Jahre beurteilen und nicht nur anhand des 1. Jahres.
Anleitung
- Verbrauchsteuersatz auswählen Wählen Sie den für Ihre Umsätze geltenden Satz: den regulären Satz von 10 % oder den ermäßigten Satz von 8 %.
- Steuerpflichtigen Umsatz und Einkäufe für das 1. Jahr eingeben Geben Sie Ihre erwarteten Werte für den ersten Besteuerungszeitraum nach der Meldung ein.
- Steuerpflichtigen Umsatz und Einkäufe für das 2. Jahr eingeben Geben Sie Ihre erwarteten Werte für das 2. Jahr ein, in dem Sie noch an die Bindungsfrist gebunden sind.
- Beurteilung prüfen Es wird angezeigt, ob die Option zur Steuerpflicht oder der Verbleib in der Steuerbefreiung über die Summe der 2 Jahre günstiger ist.
Tipps für die Nutzung
- Eine Erstattung erhalten Sie nur, wenn Sie die reguläre Besteuerungsmethode wählen (nicht die vereinfachte Methode). Bei der vereinfachten Methode wird die Steuerlast allein aus dem Umsatz anhand einer pauschalen Vorsteuerquote berechnet, sodass unabhängig von Ihren tatsächlichen Einkäufen keine Erstattung entsteht.
- Nach Einreichung der Meldung können Sie grundsätzlich für 2 Jahre ab dem auf die Einreichung folgenden Besteuerungszeitraum nicht zur Steuerbefreiung zurückkehren. Selbst bei einer hohen Erstattung im 1. Jahr kann ein starker Umsatzanstieg im 2. Jahr die Bilanz über beide Jahre ins Negative kippen – beurteilen Sie deshalb immer die Summe über beide Jahre und nicht nur das 1. Jahr allein.
- Erwerben Sie innerhalb von 2 Jahren nach der Meldung ein hochwertiges Anlagegut (in der Regel ab 1 Million Yen pro Stück), kann zusätzlich die „3-Jahres-Bindung“ greifen, die eine Steuerpflicht für 3 Jahre ab dem Erwerbszeitraum vorschreibt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie größere Anlageinvestitionen planen.
- Die Einreichungsfrist endet am Tag vor Beginn des Besteuerungszeitraums, ab dem Sie steuerpflichtig werden möchten. Für neu gegründete Unternehmen, die ihre Tätigkeit während eines laufenden Besteuerungszeitraums aufnehmen, gilt eine Sonderregelung, nach der eine Einreichung noch innerhalb dieses Zeitraums sofort wirksam wird.
- Dieses Tool bietet ausschließlich einen groben Vergleich des Vorsteuerabzugs. Bei der tatsächlichen Steuererklärung gelten detaillierte Vorschriften zum Umfang der steuerpflichtigen Einkäufe, zur anteiligen Berechnung und zu Übergangsregelungen. Die endgültigen Zahlen sollten Sie daher mit einer steuerberatenden Fachperson oder dem zuständigen Finanzamt abstimmen.
Anwendungsfälle
Größere Anlageinvestitionen zu Beginn der Geschäftstätigkeit
Einzelunternehmer, die im 1. Jahr größere Investitionen in Ausstattung oder Ladenausbau planen, können vorab abschätzen, wie viel Kapital sie über eine Erstattung zurückgewinnen könnten.
Erwerb einer Immobilie für die Wohnungsvermietung
Wenn Sie beim Erwerb einer Mietimmobilie eine hohe Verbrauchsteuer zahlen, hilft Ihnen dieses Tool, den Erstattungsvorteil gegen die 2-jährige Bindungsfrist abzuwägen.
Prüfung für exportorientierte Unternehmen
Da Exportumsätze von der Umsatzsteuer befreit sind, während auf Einkäufe weiterhin Vorsteuer anfällt, können Sie vorab simulieren, ob mit einer fortlaufenden Erstattung zu rechnen ist.
Glossar
- Meldung zur Option der Steuerpflicht
- Eine Meldung, die ein steuerbefreites Unternehmen beim Finanzamt einreicht, um sich freiwillig für die Steuerpflicht zu entscheiden. Mit der Einreichung entsteht grundsätzlich eine 2-jährige Bindungsfrist an die Steuerpflicht.
- Reguläre Besteuerungsmethode
- Die reguläre japanische Berechnungsmethode der Verbrauchsteuer, bei der der Vorsteuerabzug (die auf steuerpflichtige Einkäufe gezahlte Steuer) von der Umsatzsteuer abgezogen wird. Übersteigen die Einkäufe den Umsatz, entsteht eine Erstattung.
- Vorsteuerabzug
- Der Mechanismus, der es einem Unternehmen erlaubt, die in steuerpflichtigen Einkäufen (Wareneinkauf, Anlageinvestitionen usw.) enthaltene Verbrauchsteuer bei der Berechnung der Zahllast abzuziehen.
- 2-jährige Bindungsfrist
- Die Regel, nach der ein Unternehmen, das die Meldung zur Option der Steuerpflicht einreicht, für 2 Jahre ab dem auf die Einreichung folgenden Besteuerungszeitraum steuerpflichtig bleiben muss.
- 3-Jahres-Bindung
- Eine Regel, die die 2-jährige Bindungsfrist auf 3 Jahre ab dem Erwerbszeitraum verlängert, wenn ein Unternehmen innerhalb von 2 Jahren nach der Meldung ein hochwertiges Anlagegut erwirbt.
- Vereinfachte Besteuerungsmethode
- Eine vereinfachte Methode, bei der die Zahllast unabhängig von den tatsächlichen Einkäufen anhand einer für jede Branche festgelegten pauschalen Vorsteuerquote berechnet wird. Bei dieser Methode entsteht keine Erstattung.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – warum sollte man sich freiwillig für die Steuerpflicht entscheiden?
Das japanische Verbrauchsteuersystem befreit Kleinunternehmen unterhalb einer bestimmten Größe von der Steuerpflicht, vor allem um deren Verwaltungsaufwand zu verringern. Diese Befreiung hat jedoch zwei Seiten: Ein steuerbefreites Unternehmen muss zwar keine Verbrauchsteuer abführen, kann im Gegenzug aber auch keine Erstattung für die auf eigene Einkäufe gezahlte Steuer beanspruchen. Investiert ein neu gegründetes Unternehmen zu Beginn viel in den Ladenausbau oder in Maschinen, kann die auf diese Einkäufe gezahlte Steuer die auf den Umsatz erhobene Steuer übersteigen – und ein steuerbefreites Unternehmen kann diese Differenz nicht zurückfordern. Genau für diesen Fall wurde die freiwillige Option zur Steuerpflicht geschaffen: Sie ermöglicht es, sich bewusst für die Steuerpflicht zu entscheiden und die entsprechende Erstattung zu erhalten.
Zwei typische Anwendungsfälle veranschaulichen dies gut: Privatpersonen, die ein Wohnungsvermietungsgeschäft aufnehmen, und Unternehmen, deren Geschäft schwerpunktmäßig im Export liegt. Mieteinnahmen aus Wohnimmobilien sind in der Regel von der Verbrauchsteuer befreit, sodass eine Erstattung normalerweise keine Rolle spielt – außer wenn beim Erwerb der Immobilie selbst eine hohe Verbrauchsteuer gezahlt wurde. Exportumsätze wiederum sind von der Umsatzsteuer befreit, während auf Einkäufe weiterhin Vorsteuer anfällt. Wer hier die reguläre Besteuerungsmethode wählt, kann daher fortlaufend Erstattungen erhalten – weshalb viele Exportunternehmen diese Option nutzen.
Damit nicht nur die günstigen Jahre gezielt herausgepickt werden können, ist die Option jedoch an eine Bindungsfrist geknüpft: Sie müssen für 2 Jahre (je nach erworbenem Anlagegut auch 3 Jahre) steuerpflichtig bleiben. Wer sich nur auf die unmittelbare Erstattung konzentriert und die Steuerlast im 2. Jahr aus den Augen verliert, kann unter dem Strich einen Verlust erleiden. Da eine einmal beim Finanzamt eingereichte Meldung nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden kann, sollten Sie Ihre Liquidität über den gesamten Bindungszeitraum sorgfältig durchrechnen, bevor Sie sich entscheiden.