Rechner für die Aufteilung bei übermäßig begünstigten Erben | Simulieren Sie die Neuverteilung des Nachlasses

Wenn ein „übermäßig begünstigter Erbe" existiert, dessen Schenkungen zu Lebzeiten oder Vermächtnisse seinen ursprünglichen Erbteil übersteigen, schließt dieser kostenlose Simulator ihn aus und verteilt den tatsächlichen Nachlass unter den übrigen Erben neu.

Nach Artikel 903 Absatz 2 Satz 2 des japanischen Zivilgesetzbuchs muss ein Erbe, dessen besondere Zuwendung (Schenkung zu Lebzeiten oder Vermächtnis) seinen ursprünglichen gesetzlichen Erbteil übersteigt, den überschießenden Betrag nicht zurückgeben, kann aber auch nichts weiter erhalten (ein „übermäßig begünstigter Erbe"). Unser Rechner für die Ausgleichung besonderer Zuwendungen und der Kombinierte Rechner für besondere Zuwendungen und besonderen Beitrag begrenzen diesen Überschuss lediglich auf 0, ohne zu klären, wie dieser verbleibende Anteil auf die übrigen Erben neu verteilt werden soll. Dieses Tool schließt den übermäßig begünstigten Erben aus und verteilt den tatsächlich verbleibenden Nachlass (nach Abzug der Beitragsbeträge) unter den übrigen Erben neu, im Verhältnis zu dem, was jedem von ihnen ursprünglich zugestanden hätte.

Simulation anhand des Nachlasses, der Erbenkonstellation, der besonderen Zuwendungen und der Beitragsbeträge

Tipps

  • Wenn kein übermäßig begünstigter Erbe vorhanden ist, stimmen die Ergebnisse dieses Tools mit denen des Kombinierten Rechners für besondere Zuwendungen und besonderen Beitrag überein. Die für dieses Tool typische Neuverteilungsberechnung greift erst, wenn ein übermäßig begünstigter Erbe auftritt.
  • Der neu verteilte Betrag ist der tatsächlich verbleibende Nachlass abzüglich der Beiträge. Besondere Zuwendungen sind von diesem Betrag ausgeschlossen, da der Empfänger dieses Vermögen bereits besitzt.
  • Im Sonderfall, dass alle Erben übermäßig begünstigte Erben sind, bleibt kein Erbe als Bezugsgröße für die Neuverteilung übrig, sodass das Tool auf die Aufteilung des tatsächlichen Nachlasses nach den ursprünglichen gesetzlichen Erbteilen zurückgreift.
  • Trifft in Ihrem Fall nur die besondere Zuwendung oder nur der besondere Beitrag zu und liegt kein übermäßig begünstigter Erbe vor, nutzen Sie die einfacheren eigenständigen Rechner.
  • Ob ein Erbe übermäßig begünstigt ist, wird danach beurteilt, ob seine besondere Zuwendung seinen ursprünglichen Erbteil (gesetzlicher Erbteil multipliziert mit dem fiktiven Nachlass) übersteigt; dies wird in der Tabelle rot mit der Kennzeichnung „Überschuss" angezeigt.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Nach Artikel 903 Absatz 2 Satz 2 des Zivilgesetzbuchs muss der Erbe den Überschuss auch dann nicht an die übrigen Erben zurückgeben, wenn die besondere Zuwendung seinen ursprünglichen Erbteil übersteigt. Er kann jedoch keine weitere Erbschaft erhalten, sodass sein konkreter Erbteil zu 0 wird.

Nein, im gewöhnlichen Fall, in dem kein Erbe übermäßig begünstigt ist, liefern beide Tools im Wesentlichen dasselbe Ergebnis. Die für dieses Tool typische Neuverteilungsberechnung greift erst, wenn ein übermäßig begünstigter Erbe auftritt.

Da in diesem Sonderfall kein Erbe als Bezugsgröße für die Neuverteilung übrig bleibt, teilt das Tool den tatsächlichen Nachlass stattdessen nach den ursprünglichen gesetzlichen Erbteilen auf.

Dieses Tool führt nur eine einzige Runde der Neuverteilung durch. Bei komplexen Fällen, die nach dem Ausschluss von Erben eine mehrstufige Neuberechnung erfordern, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
ツールくん

Übrigens – was passiert, wenn jemand bei der Erbauseinandersetzung bereits „zu viel erhalten" hat

Die besondere Zuwendung (Artikel 903 des Zivilgesetzbuchs) passt den Anteil eines Erben an, um Schenkungen zu Lebzeiten oder Vermächtnisse zu berücksichtigen, die er bereits erhalten hat, im Interesse der Gerechtigkeit unter den Erben. Manchmal ist diese Zuwendung jedoch so groß, dass sie den ursprünglichen Erbteil, der diesem Erben zustand, vollständig übersteigt. Dies wird als „übermäßig begünstigter Erbe" bezeichnet.

Artikel 903 Absatz 2 Satz 2 legt fest, dass dieser Überschuss nicht zurückgegeben werden muss. Der Erbe behält, was er erhalten hat, erhält im Gegenzug jedoch nichts weiter aus dem Nachlass – sein konkreter Erbteil wird zu null.

Die verbleibende Frage ist, wie der Anteil, den dieser Erbe sonst erhalten hätte, auf die übrigen Erben neu verteilt werden soll. Ein in der Praxis gängiger Ansatz besteht darin, den übermäßig begünstigten Erben vollständig von der Berechnung auszuschließen und dann den tatsächlich verbleibenden Nachlass im Verhältnis dessen, was jedem der übrigen Erben ursprünglich zugestanden hätte, neu zu verteilen. Diese Methode lässt sich relativ einfach erklären und wird häufig als Ausgangspunkt bei Gesprächen über die Erbauseinandersetzung herangezogen.

Wenn mehrere übermäßig begünstigte Erben vorhanden sind oder wenn der Ausschluss eines Erben dazu führt, dass ein weiterer wiederum übermäßig begünstigt wird, kann eine anspruchsvollere, mehrstufige Berechnung erforderlich sein. In solchen Fällen empfiehlt es sich, die Schätzung dieses Tools als Ausgangspunkt zu betrachten und letztlich einen Rechtsanwalt oder das Familiengericht hinzuzuziehen.