Rechner für den besonderen Beitrag (Kiyo-bun) | Simulieren Sie Ihren konkreten Erbteil

Geben Sie den Gesamtwert des Nachlasses sowie den besonderen Beitrag jedes Erben ein (Arbeit im Familienbetrieb, Pflege usw.) und berechnen Sie sofort den fiktiven Nachlass, den gesetzlichen Erbteil und den konkreten Erbteil nach Artikel 904-2 des japanischen Zivilgesetzbuchs.

Hat einer von mehreren Miterben durch unentgeltliche Arbeit im Familienbetrieb, finanzielle Zuwendungen oder Pflegeleistungen einen besonderen Beitrag zur Erhaltung oder Vermehrung des Nachlasses des Erblassers geleistet, verlangt die japanische Erbauseinandersetzung, diesen Betrag zunächst vom Nachlass abzuziehen, um einen „fiktiven Nachlass" zu ermitteln. Der beitragende Erbe rechnet den Beitrag anschließend seinem gesetzlichen Erbteil wieder hinzu und erhält so seinen konkreten Erbteil (Artikel 904-2 des Zivilgesetzbuchs). Geben Sie einfach den Gesamtwert des Nachlasses sowie das Verwandtschaftsverhältnis und den Beitrag jedes Erben ein – dieses Tool berechnet automatisch den fiktiven Nachlass, den gesetzlichen Erbteil und den konkreten Erbteil. Dies ist ein anderes System als der „besondere Beitrag für Pflegeleistungen" (Artikel 1050 des Zivilgesetzbuchs), den nicht erbberechtigte Verwandte, etwa der Ehepartner eines Kindes, geltend machen können – trifft dies auf Ihren Fall zu, nutzen Sie stattdessen bitte den Erbschaftsteuer-Simulator für den besonderen Beitrag für Pflegeleistungen.

Simulation anhand des Nachlasses, der Erbenkonstellation und der Beitragsbeträge

Tipps

  • Ein „besonderer Beitrag" umfasst in der Regel unentgeltliche Arbeit im Familienbetrieb, finanzielle Zuwendungen an den Erblasser (etwa die Übernahme von Behandlungskosten), Pflegeleistungen sowie die Verwaltung des Vermögens. Bloßes Zusammenleben oder Unterstützung im Rahmen einer Unterhaltspflicht zählen in der Regel nicht dazu.
  • Können sich die Erben nicht auf die Höhe des Beitrags einigen, kann jeder Erbe beim Familiengericht eine Vermittlung oder Entscheidung zur Festlegung des besonderen Beitrags beantragen.
  • Ein Vorfahre in gerader Linie (Elternteil usw.) erbt nicht, wenn mindestens ein Kind lebt oder einen Ersatzerben hat. In diesem Fall werden entsprechende Zeilen automatisch von der Berechnung ausgeschlossen.
  • Ein besonderer Beitrag darf den Wert des Nachlasses nicht übersteigen (Artikel 904-2 Absatz 3 des Zivilgesetzbuchs). Dieses Tool zeigt in diesem Fall eine Warnung an, in der Praxis muss der Betrag des Beitrags jedoch überprüft werden.
  • Hat ein nicht erbberechtigter Verwandter, etwa der Ehepartner eines Kindes, durch Pflegeleistungen beigetragen, fällt dies unter den „besonderen Beitrag für Pflegeleistungen" (Artikel 1050 des Zivilgesetzbuchs) und nicht unter den besonderen Beitrag. Achten Sie darauf, die beiden nicht zu verwechseln.

Häufig gestellte Fragen

Eine besondere Zuwendung verringert den Erbteil eines Erben, der eine Schenkung zu Lebzeiten oder ein Vermächtnis erhalten hat (sie wird vor der Aufteilung nach gesetzlichen Erbteilen dem Nachlass hinzugerechnet), während ein besonderer Beitrag den Erbteil eines Erben erhöht, der zur Erhaltung oder Vermehrung des Nachlasses beigetragen hat (er wird vor der Aufteilung vom Nachlass abgezogen und dem beitragenden Erben anschließend wieder hinzugerechnet). Die beiden Anpassungen verlaufen in entgegengesetzte Richtungen.

Der Beitrag muss unentgeltlich oder nahezu unentgeltlich erfolgt sein und über das normalerweise Erwartete hinausgehen. Wer während der Mithilfe im Betrieb ein normales Gehalt erhielt oder dessen Hilfe im Rahmen einer üblichen Unterhaltspflicht blieb, hat es tendenziell schwerer, dies als besonderen Beitrag anerkennen zu lassen.

In erster Linie entscheiden alle Erben gemeinsam im Rahmen der Erbauseinandersetzung. Können sie sich nicht einigen, kann jeder Erbe beim Familiengericht eine Vermittlung oder Entscheidung zu einem „Verfahren zur Festlegung des besonderen Beitrags" beantragen, und das Gericht legt unter Berücksichtigung der Umstände einen Betrag fest.

Der Ehepartner eines Kindes ist kein gesetzlicher Erbe und kann daher keinen besonderen Beitrag direkt geltend machen. Stattdessen kann er möglicherweise von den Erben einen „besonderen Beitrag für Pflegeleistungen" (Artikel 1050 des Zivilgesetzbuchs) verlangen, der durch die Reform von 2019 eingeführt wurde.
ツールくん

Übrigens – warum der besondere Beitrag im Voraus abgezogen wird

Das System des besonderen Beitrags entstand aus der Überlegung, dass es ungerecht wäre, den übrigen Nachlass einfach gleichmäßig aufzuteilen, wenn ein Erbe bereits einen besonderen Beitrag zur Erhaltung oder Vermehrung des Nachlasses geleistet hat, ohne diesen Beitrag zu berücksichtigen. Ein Kind, das jahrelang unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet hat, würde beispielsweise am Ende genau denselben Erbteil erhalten wie ein Geschwisterteil, das weggezogen ist und nie geholfen hat – das entspricht nicht dem Gerechtigkeitsempfinden der meisten Menschen.

Bei der Berechnung wird zunächst der besondere Beitrag vom Nachlass abgezogen, um einen „fiktiven Nachlass" zu bilden, aus dem der ursprüngliche Erbteil jedes Erben nach den gesetzlichen Erbteilen berechnet wird. Der beitragende Erbe erhält den abgezogenen Beitrag anschließend zusätzlich zu seinem ursprünglichen Erbteil. Im Gegensatz zur Anrechnung besonderer Zuwendungen, bei der ein Betrag vor der Aufteilung zum Nachlass hinzugerechnet wird, funktioniert der besondere Beitrag, indem zunächst ein Betrag aus dem Nachlass beiseitegelegt wird.

Die Reform des japanischen Erbrechts von 2019 führte einen neuen Anspruch ein, den „besonderen Beitrag für Pflegeleistungen", um eine Lücke zu schließen: Ein nicht erbberechtigter Verwandter – typischerweise der Ehepartner eines Kindes, das Pflegeleistungen erbracht hat – konnte allein deshalb, weil er kein Erbe war, keinen besonderen Beitrag geltend machen. Der besondere Beitrag passt den eigenen Anteil eines Erben an, während der besondere Beitrag für Pflegeleistungen ein eigenständiges System ist, das es einem Nicht-Erben ermöglicht, Geld von den Erben zu fordern.

Streitigkeiten über den besonderen Beitrag sind oft schwer zu lösen, da es schwierig ist, jahrelanger unentgeltlicher Arbeit in einem Betrieb einen Marktwert zuzuordnen, und die Entscheidungen der Familiengerichte hinsichtlich des Betrags stark variieren können. Eine vereinfachte Simulation wie diese eignet sich am besten als grober Ausgangspunkt für ein Gespräch, nicht als endgültige Antwort.