Kombinierter Rechner für besondere Zuwendungen und besonderen Beitrag | Simulieren Sie den konkreten Erbteil bei der Erbauseinandersetzung
Geben Sie den Gesamtwert des Nachlasses sowie den Betrag der besonderen Zuwendung und des besonderen Beitrags jedes Erben ein, und berechnen Sie sofort den fiktiven Nachlass, den gesetzlichen Erbteil und den konkreten Erbteil unter Berücksichtigung von Artikel 903 und Artikel 904-2 des japanischen Zivilgesetzbuchs zugleich. Ein kostenloser Simulator.
In einer tatsächlichen Erbauseinandersetzung stehen häufig sowohl ein Erbe, der zu Lebzeiten Schenkungen erhalten hat (besondere Zuwendung), als auch ein Erbe, der zur Erhaltung oder Vermehrung des Nachlasses beigetragen hat (besonderer Beitrag), gleichzeitig zur Debatte. Dieses Tool berechnet einen einzigen „fiktiven Nachlass", der sowohl die Anrechnung besonderer Zuwendungen (Artikel 903 des Zivilgesetzbuchs, Hinzurechnung zum Nachlass) als auch den Abzug des besonderen Beitrags (Artikel 904-2 des Zivilgesetzbuchs, Abzug vom Nachlass) berücksichtigt, und schätzt den konkreten Erbteil jedes Erben. Trifft in Ihrem Fall nur einer der beiden Umstände zu, ist es einfacher, den Rechner für die Ausgleichung besonderer Zuwendungen oder den Rechner für den besonderen Beitrag allein zu nutzen.
Simulation anhand des Nachlasses, der Erbenkonstellation, der besonderen Zuwendungen und der Beitragsbeträge
Tipps
- Trifft in Ihrem Fall nur eine besondere Zuwendung oder nur ein besonderer Beitrag zu, sind die jeweiligen eigenständigen Rechner (Ausgleichung besonderer Zuwendungen, besonderer Beitrag) mit ihren einfacheren Eingabefeldern übersichtlicher.
- In der Praxis wird zunächst die besondere Zuwendung dem Nachlass wieder hinzugerechnet und anschließend der besondere Beitrag abgezogen, um den „fiktiven Nachlass" zu ermitteln. Dieses Tool berechnet automatisch in dieser Reihenfolge.
- Ein Vorfahre in gerader Linie (Elternteil usw.) erbt nicht, wenn mindestens ein Kind lebt oder einen Ersatzerben hat. In diesem Fall werden entsprechende Zeilen automatisch von der Berechnung ausgeschlossen.
- Ein besonderer Beitrag darf den Wert des Nachlasses (nach Hinzurechnung der besonderen Zuwendungen) nicht übersteigen (Artikel 904-2 Absatz 3 des Zivilgesetzbuchs). Dieses Tool zeigt in diesem Fall eine Warnung an, in der Praxis muss der Betrag des Beitrags jedoch überprüft werden.
- Hat ein nicht erbberechtigter Verwandter, etwa der Ehepartner eines Kindes, durch Pflegeleistungen beigetragen, fällt dies unter den „besonderen Beitrag für Pflegeleistungen" (Artikel 1050 des Zivilgesetzbuchs) und nicht unter den besonderen Beitrag. Achten Sie darauf, die beiden nicht zu verwechseln.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – wenn besondere Zuwendungen und besonderer Beitrag „gleichzeitig" zum Thema werden
Die besondere Zuwendung (Artikel 903 des Zivilgesetzbuchs) und der besondere Beitrag (Artikel 904-2 des Zivilgesetzbuchs) sind beides Ausgleichssysteme, die auf Gerechtigkeit bei der Erbauseinandersetzung abzielen, verlaufen jedoch in genau entgegengesetzte Richtungen. Die besondere Zuwendung ist eine Anpassung in Richtung Hinzurechnung, die „den Anteil dessen verringert, der bereits zu viel erhalten hat", während der besondere Beitrag eine Anpassung in Richtung Abzug ist, die „den Anteil dessen erhöht, der viel beigetragen hat".
In der tatsächlichen Erbfolge ist es keineswegs selten, dass beide gleichzeitig zum Thema werden. Ein Beispiel: Der älteste Sohn hat unentgeltlich im Familienbetrieb mitgeholfen und so zur Erhaltung des Nachlasses beigetragen, während der jüngere Sohn zu Lebzeiten eine große Schenkung als Mittel für einen Immobilienkauf erhalten hat. In dieser Situation lässt sich ein gerechter konkreter Erbteil nur ermitteln, wenn sowohl der besondere Beitrag des älteren als auch die besondere Zuwendung des jüngeren Sohnes berücksichtigt werden.
In der gängigen Praxis wird zunächst die besondere Zuwendung dem Nachlass hinzugerechnet, anschließend der besondere Beitrag abgezogen, um den „fiktiven Nachlass" zu ermitteln, daraus der gesetzliche Erbteil jedes Erben berechnet und schließlich die jeweils eigene besondere Zuwendung abgezogen sowie der eigene besondere Beitrag hinzugerechnet. Diese Berechnungsreihenfolge ist jedoch nicht die einzige feststehende Methode, und auch bei Entscheidungen des Familiengerichts können die berücksichtigten Faktoren je nach Fall variieren.
Eine Erbauseinandersetzung, bei der sowohl besondere Zuwendungen als auch ein besonderer Beitrag eine Rolle spielen, ist zudem ein typisches Szenario, in dem die Ansprüche der Erben leicht aufeinanderprallen. Eine integrierte Simulation wie diese eignet sich am besten als grober Ausgangspunkt für ein Gespräch, nicht als endgültige Antwort.