Rechner für die Ausgleichung besonderer Zuwendungen | Simulieren Sie den konkreten Erbteil

Geben Sie den Gesamtwert des Nachlasses sowie die von jedem Erben zu Lebzeiten erhaltenen Schenkungen oder Vermächtnisse (besondere Zuwendungen) ein – dieser kostenlose Rechner ermittelt automatisch den fiktiven Nachlass, den gesetzlichen Erbteil und den konkreten Erbteil nach Artikel 903 des japanischen Zivilgesetzbuchs.

Haben einzelne Miterben zu Lebzeiten Schenkungen oder Vermächtnisse vom Erblasser erhalten, verlangt das japanische Zivilgesetzbuch, diesen Betrag zur Herstellung einer gerechten Verteilung dem Nachlass wieder „anzurechnen" (hinzuzurechnen). So entsteht ein „fiktiver Nachlass", aus dem sich der konkrete Erbteil jedes Erben berechnet (Artikel 903). Geben Sie einfach den Gesamtwert des Nachlasses sowie das Verwandtschaftsverhältnis und den Betrag der besonderen Zuwendung jedes Erben ein – dieses Tool schätzt automatisch den fiktiven Nachlass, den gesetzlichen Erbteil und den konkreten Erbteil aller Erben. Dies ist ein anderes Thema als der Pflichtteil: Es betrifft die gerechte Aufteilung innerhalb der Erbauseinandersetzung selbst.

Simulation anhand des Nachlasses, der Erbenkonstellation und der besonderen Zuwendungen

Tipps

  • Eine „besondere Zuwendung" ist in der Regel eine Schenkung zur Heirat oder Adoption, eine Schenkung als Startkapital für den Lebensunterhalt (etwa Mittel für einen Immobilienerwerb oder eine Unternehmensgründung) oder ein Vermächtnis. Übliche Zuwendungen oder Unterstützung im Rahmen des Unterhalts zählen in der Regel nicht dazu.
  • Eine Schenkung oder ein Vermächtnis einer selbst genutzten Immobilie an den Ehepartner wird von der Anrechnung ausgenommen vermutet, wenn die Ehe 20 Jahre oder länger bestand – geben Sie in diesem Fall bitte 0 als besondere Zuwendung ein.
  • Ein Vorfahre in gerader Linie (Elternteil usw.) erbt nicht, wenn mindestens ein Kind lebt oder einen Ersatzerben hat. Wird in diesem Fall trotzdem eine Zeile für Vorfahren hinzugefügt, wird sie automatisch von der Berechnung ausgeschlossen.
  • Entsteht ein „übermäßig begünstigter Erbe" (ein Erbe, dessen besondere Zuwendung seinen ursprünglichen Erbteil übersteigt), so erhält dieser nach vorherrschender Auffassung grundsätzlich einfach keinen weiteren Anteil am Nachlass mehr – eine Rückerstattungspflicht für den übersteigenden Betrag besteht in der Regel nicht.
  • Bitte beachten Sie, dass der hier berechnete fiktive Nachlass und konkrete Erbteil ein anderes Konzept sind als der für die Erbschaftsteuer vor der Erbauseinandersetzung angesetzte Wert.

Häufig gestellte Fragen

Typische Beispiele sind Schenkungen zur Heirat oder Adoption (etwa eine Mitgift oder Kosten für die Hochzeitsvorbereitung), Schenkungen als Startkapital für den Lebensunterhalt (etwa Mittel für einen Immobilienkauf, eine Unternehmensgründung oder den Schritt in die Selbstständigkeit) sowie Vermächtnisse. Übliche Zuwendungen oder Unterstützung im Rahmen des Unterhalts gelten in der Regel nicht als besondere Zuwendung.

Die Anrechnung einer besonderen Zuwendung dient dazu, den konkreten Erbteil jedes Erben innerhalb der Erbauseinandersetzung selbst gerecht zu berechnen. Der Pflichtteil hingegen ist der Mindestanteil, der bestimmten Erben garantiert wird, selbst wenn ein Testament oder eine Schenkung zu Lebzeiten sie andernfalls davon ausschließen würde – Zweck und Berechnungsmethode unterscheiden sich also grundlegend.

Dieser Erbe wird als „übermäßig begünstigter Erbe" bezeichnet und erhält grundsätzlich keinen weiteren Anteil am Nachlass mehr (sein Erbteil beträgt 0). Ob er den übersteigenden Betrag zurückerstatten muss, ist umstritten, wobei die vorherrschende Auffassung eine Rückerstattungspflicht verneint.

Seit dem 1. Juli 2019 wird bei einer Schenkung oder einem Vermächtnis einer selbst genutzten Immobilie zwischen Ehepartnern, die 20 Jahre oder länger verheiratet sind, grundsätzlich vermutet, dass sie von der Anrechnung ausgenommen sein soll (Artikel 903 Absatz 4). Trifft dies zu, geben Sie in diesem Tool bitte 0 als besondere Zuwendung ein.
ツールくん

Übrigens – warum es die Regel der „Anrechnung" überhaupt gibt

Die Regel der Ausgleichung besonderer Zuwendungen entstand aus einer einfachen Überlegung: Hat ein Erbe bereits eine große Schenkung zu Lebzeiten oder ein Vermächtnis erhalten, und wird der übrige Nachlass anschließend ohne Berücksichtigung dieser Tatsache gleichmäßig aufgeteilt, entsteht dadurch eine Ungerechtigkeit. Erhielt beispielsweise nur der älteste Sohn eine hohe Schenkung zur Unternehmensgründung und wird der Rest des Nachlasses danach ohne Berücksichtigung dieser Schenkung gleichmäßig unter den Geschwistern aufgeteilt, erhält der älteste Sohn faktisch mehr als seinen gerechten Anteil.

Bei der Berechnung wird die besondere Zuwendung zunächst dem Nachlass wieder hinzugerechnet, um einen „fiktiven Nachlass" zu bilden. Anschließend wird der ursprüngliche Erbteil jedes Erben nach den gesetzlichen Erbteilen ermittelt. Erben, die bereits eine besondere Zuwendung erhalten haben, ziehen diesen Betrag ab und erhalten im Rahmen der Erbauseinandersetzung nur den Rest. So bleibt der endgültige Gesamtanteil aller Beteiligten unabhängig vom Zeitpunkt der jeweiligen Schenkung gerecht.

Die Reform des japanischen Erbrechts von 2018 fügte eine neue Vermutung hinzu, die die Lebensverhältnisse eines langjährig verheirateten Ehepartners besser schützen soll: Eine Schenkung oder ein Vermächtnis einer selbst genutzten Immobilie zwischen Ehepartnern, die 20 Jahre oder länger verheiratet sind, unterliegt seither grundsätzlich nicht mehr der Anrechnung. Dies soll dem überlebenden Ehepartner ermöglichen, unbesorgt weiter im gemeinsamen Zuhause zu wohnen.

Das System der besonderen Zuwendungen erfüllt bei Gesprächen über die Erbauseinandersetzung auch eine praktische Funktion, indem es sichtbar macht, wer wann was erhalten hat. In Diskussionen, die leicht emotional werden können, hilft eine konkrete Berechnung als Ausgangspunkt dabei, das Gespräch voranzubringen.