Japan Körperschaftsteuer-Zwischenzahlung-Rechner
Geben Sie die festgesetzte Körperschaftsteuer des Vorjahres und die Länge des laufenden Geschäftsjahres ein, um die japanische Zwischenzahlung (vorläufige Erklärung) für Körperschaftsteuer, lokale Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer kostenlos zu schätzen.
Was ist die Zwischenzahlung der Körperschaftsteuer
Dieser Rechner schätzt die Zwischenzahlung (vorläufige Steuer), die ein japanisches Unternehmen zur Mitte seines Geschäftsjahres leisten muss. Geben Sie die festgesetzte Körperschaftsteuer, lokale Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Vorjahres sowie die Länge des laufenden Geschäftsjahres in Monaten ein, und das Tool schätzt den nach der Methode auf Basis des Vorjahres fälligen Betrag.
Unternehmen, deren Geschäftsjahr 6 Monate überschreitet, müssen in der Regel einen Teil ihrer jährlichen Steuerlast vor dem Jahresabschluss vorauszahlen. Es gibt zwei Berechnungsmethoden: die Methode auf Basis des Vorjahres (eine mechanische Berechnung aus der festgesetzten Steuer des Vorjahres, die dieses Tool abdeckt) und die Methode des vorläufigen Zwischenabschlusses (basierend auf einem Zwischenabschluss der ersten Hälfte des laufenden Jahres). Dieses Tool richtet sich an Buchhaltungspersonal, das sich auf eine bevorstehende Zwischenerklärung vorbereitet, sowie an alle, die eine Unternehmensgründung in Japan erwägen.
Anwendung
- Festgesetzte Körperschaftsteuer des Vorjahres eingeben Geben Sie den auf Ihrer letzten Steuererklärung festgesetzten Körperschaftsteuerbetrag ein.
- Festgesetzte lokale Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des Vorjahres eingeben Geben Sie die auf derselben Erklärung festgesetzte lokale Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (inkl. Sonder-Gewerbesteuer) ein.
- Länge des laufenden Geschäftsjahres eingeben Ist das laufende Geschäftsjahr kürzer als 12 Monate (z. B. durch eine Änderung des Geschäftsjahresendes), geben Sie die tatsächliche Monatszahl ein. Andernfalls verwenden Sie 12.
- Ergebnisse prüfen Sehen Sie, ob eine Zwischenerklärung erforderlich ist, sowie den geschätzten Zwischenbetrag aufgeschlüsselt nach Steuerart.
Tipps für die Nutzung
- Der Zwischenbetrag wird als „festgesetzte Steuer des Vorjahres ÷ Länge des laufenden Geschäftsjahres in Monaten × 6" berechnet (Methode auf Basis des Vorjahres). War das Vorjahr 12 Monate lang, entspricht der Zwischenbetrag einfach der Hälfte der festgesetzten Steuer.
- Für die Gewerbesteuer und die Sonder-Gewerbesteuer gibt es bei der Methode auf Basis des Vorjahres keine Freigrenze von 100.000 Yen (diese Befreiung gilt nur für Körperschaftsteuer und lokale Körperschaftsteuer). Der Gewerbesteuerwert dieses Tools wird daher nur als Richtwert angezeigt.
- Statt sich auf die Ergebnisse des Vorjahres zu stützen, kann ein Unternehmen die Zwischenerklärung auch auf Basis eines „vorläufigen Zwischenabschlusses" der ersten Hälfte des laufenden Geschäftsjahres einreichen. Das kann die Zwischenzahlung senken, wenn die Ergebnisse der ersten Hälfte deutlich schlechter ausfallen als im Vorjahreszeitraum.
- Neu gegründete Unternehmen sind für ihr erstes Geschäftsjahr und das darauffolgende grundsätzlich von der Pflicht zur Zwischenerklärung befreit, da keine festgesetzte Körperschaftsteuer des Vorjahres als Berechnungsgrundlage existiert.
- Für eine offizielle Zwischensteuererklärung bestätigen Sie die Details bei einem Steuerberater.
Anwendungsfälle
Rücklagen für eine bevorstehende Zwischenerklärung planen
Schätzen Sie kurz vor der Frist der Zwischenerklärung den fälligen Betrag anhand der Vorjahresergebnisse, um rechtzeitig Rücklagen zu bilden.
Zwischenbetrag nach einer Änderung des Geschäftsjahresendes prüfen
War das Vorjahr durch eine Änderung des Geschäftsjahresendes kürzer als 12 Monate, bestätigen Sie den korrekt hochgerechneten Zwischenbetrag.
Befreiung von der 100.000-Yen-Erklärungspflicht prüfen
Unternehmen mit bescheidenen Vorjahresergebnissen können vorab prüfen, ob sie von der Pflicht zur Zwischenerklärung selbst befreit sind.
Glossar
- Zwischensteuererklärung
- Ein Steuerverfahren, das Unternehmen mit einem Geschäftsjahr von mehr als 6 Monaten verpflichtet, einen Teil ihrer jährlichen Körperschaftsteuerlast zur Jahresmitte vorauszuzahlen, statt den Jahresabschluss abzuwarten.
- Zwischenbetrag
- Der in der Zwischenphase fällige Betrag, mechanisch berechnet aus der festgesetzten Steuer des Vorjahres nach der Methode auf Basis des Vorjahres.
- Vorläufiger Zwischenabschluss
- Eine alternative Methode zur Berechnung des Zwischenbetrags auf Basis eines Zwischenabschlusses der ersten Hälfte des laufenden Geschäftsjahres statt der Vorjahresergebnisse. Wird manchmal gewählt, wenn sich die Ergebnisse der ersten Hälfte verschlechtert haben.
- Fiktive Erklärung
- Eine Regelung, nach der ein Unternehmen, das keine Zwischenerklärung einreicht (z. B. weil der Betrag 100.000 Yen oder weniger beträgt), als hätte es den nach der Methode auf Basis des Vorjahres berechneten Betrag erklärt, gilt.
- Lokale Körperschaftsteuer
- Eine nationale Steuer, berechnet als Prozentsatz der Körperschaftsteuerschuld. In der Zwischenphase wird sie auf die gleiche Weise aus dem Zwischenbetrag der Körperschaftsteuer berechnet.
- Gewerbesteuer
- Eine lokale (präfekturale) Steuer auf die Geschäftstätigkeit. In der Zwischenphase wird sie aus der festgesetzten Gewerbesteuer des Vorjahres nach derselben Methode auf Basis des Vorjahres geschätzt.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – Warum die Zwischenzahlung als „Hälfte des Vorjahres" berechnet wird
Das System der Zwischenerklärung verpflichtet Unternehmen, deren Geschäftsjahr 6 Monate überschreitet, einen Teil der Körperschaftsteuer bereits zur Jahresmitte vorauszuzahlen, statt alles erst zum Jahresabschluss zu begleichen. Das ermöglicht dem Staat, die Steuereinnahmen über das Jahr zu verteilen, statt sie einmal jährlich zu konzentrieren, und erleichtert zugleich den Unternehmen die Liquiditätsbelastung, die sonst bei einer einzigen großen Zahlung zum Abschluss entstehen würde.
Die Formel — die festgesetzte Steuer des Vorjahres durch die Anzahl der Monate dieses Jahres teilen und mit 6 multiplizieren — wirkt komplizierter als eine einfache „Hälfte", dient aber dazu, Geschäftsjahre zu berücksichtigen, die nicht genau 12 Monate dauern. Bei einem 12-monatigen Geschäftsjahr ist das Verhältnis einfach 6/12; hat ein Unternehmen jedoch sein Geschäftsjahresende geändert und das Vorjahr dauerte nur 10 Monate, sorgt die Multiplikation mit 6/10 dafür, dass die Vorjahresergebnisse fair auf ein Jahr hochgerechnet werden, bevor die Hälfte berechnet wird.
Die Befreiung für Unternehmen, deren Zwischenkörperschaftsteuer 100.000 Yen oder weniger beträgt, ist eine praktische Erleichterung. Sie verhindert, dass kleinen Unternehmen ein unverhältnismäßiger Verwaltungs- und Buchhaltungsaufwand für eine sonst geringfügige Zwischenzahlung entsteht.