Kfz-Steuer-Rechner (Deutschland)

Schätzen Sie die jährliche deutsche Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) anhand von Hubraum, CO2-Ausstoß und Erstzulassungsdatum. Berücksichtigt Benziner, Diesel und Elektrofahrzeuge inklusive der Steuerbefreiung für E-Autos.

Werbung

So funktioniert die deutsche Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer für Pkw, die am oder nach dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Hubraum und CO2-Ausstoß. Pro angefangenen 100 ccm Hubraum wird ein fester Satz erhoben (2,00 Euro bei Benzinern, 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen), und für den CO2-Ausstoß oberhalb der Freigrenze von 95 g/km kommt ein gestaffelter Zuschlag von 2,00 bis 4,00 Euro pro Gramm hinzu.

Im Unterschied zu Steuersystemen, die sich allein am Hubraum orientieren, fließt in Deutschland der CO2-Ausstoß als Umweltkriterium direkt in die Berechnung ein. Elektrofahrzeuge profitieren von einer befristeten Befreiung nach §3d KraftStG (bis zu zehn Jahre ab Zulassung, längstens bis Dezember 2035). Dieser Rechner ermittelt den Jahresbetrag anhand des aktuellen, vom Zoll veröffentlichten Tarifs.

So verwenden Sie den Rechner

  1. Kraftstoffart auswählen Wählen Sie Benzin, Diesel oder Elektro. Bei Elektrofahrzeugen sind Hubraum und CO2-Ausstoß nicht erforderlich.
  2. Hubraum eingeben Übernehmen Sie den ccm-Wert aus der Zulassungsbescheinigung (nur bei Benzin und Diesel).
  3. CO2-Ausstoß eingeben Übernehmen Sie den WLTP-Wert in g/km aus der Zulassungsbescheinigung (nur bei Benzin und Diesel).
  4. Erstzulassungsdatum eingeben Bei Gebrauchtwagen ist das Datum der ersten Zulassung durch den ursprünglichen Halter maßgeblich.
  5. Geschätzte Steuer ansehen Sie sehen die Aufteilung in Grundbetrag nach Hubraum und Zuschlag nach CO2-Ausstoß.

Tipps für die Nutzung

  • Tragen Sie den genauen ccm-Wert aus Feld „P.1" der Zulassungsbescheinigung Teil I ein. Ein angefangener Block von 100 ccm wird auf eine volle Einheit (2,00-9,50 Euro) aufgerundet.
  • Der CO2-Ausstoß steht in Feld „V.7" derselben Zulassungsbescheinigung und wird nach dem WLTP-Standard gemessen. Der Zuschlag greift erst oberhalb von 95 g/km.
  • Der Grundbetrag für Diesel liegt mit 9,50 Euro pro 100 ccm etwa 4,75-mal höher als bei Benzinern (2,00 Euro), um den niedrigeren Mineralölsteuersatz für Diesel an der Tankstelle auszugleichen.
  • Elektrofahrzeuge sind zehn Jahre lang ab der Erstzulassung von der Steuer befreit (längstens bis Dezember 2035), sofern die Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erfolgt ist.
  • Bei einem Gebrauchtwagen zählt das Datum, zu dem das Fahrzeug ursprünglich vom ersten Halter zugelassen wurde, nicht das Datum Ihrer eigenen Ummeldung.

Anwendungsfälle

Laufende Kosten vor dem Autokauf abschätzen

Geben Sie Hubraum und CO2-Wert eines in Frage kommenden Fahrzeugs ein, um die jährliche Steuer vor dem Kauf zu kennen.

Umzug oder Entsendung planen

Kombinieren Sie diesen Rechner mit einer Netto-Gehaltsberechnung, um die gesamten Fixkosten für ein eigenes Auto einzuschätzen.

Benzin, Diesel und Elektro vergleichen

Wechseln Sie die Kraftstoffart, um zu sehen, wie stark sich die Steuer bei gleichem Hubraum und CO2-Wert unterscheidet.

Dauer der E-Auto-Befreiung prüfen

Geben Sie das Erstzulassungsdatum ein, um den genauen Monat zu erfahren, in dem die Befreiung endet.

Werbung

Glossar

Kfz-Steuer
Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland, die vom Zoll erhoben wird.
Hubraum
Das Gesamtvolumen aller Zylinder eines Motors in Kubikzentimetern (ccm), einer der beiden Faktoren für den Grundbetrag bei Benzin- und Dieselfahrzeugen.
CO2-Ausstoß
Der nach WLTP-Standard gemessene Kohlendioxid-Ausstoß in g/km. Oberhalb von 95 g/km wird ein gestaffelter Zuschlag fällig.
Freibetrag
Der Anteil des CO2-Ausstoßes, der von der Zuschlagsberechnung ausgenommen ist; aktuell liegt die Grenze bei 95 g/km.
§3d KraftStG
Die gesetzliche Vorschrift, nach der Elektrofahrzeuge für bis zu zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit sind (längstens bis Dezember 2035).
Zulassungsbescheinigung Teil I
Der deutsche Fahrzeugschein, der unter anderem Hubraum, CO2-Ausstoß und Erstzulassungsdatum ausweist.

Häufig gestellte Fragen

Der Grundbetrag pro 100 ccm Hubraum unterscheidet sich: 2,00 Euro bei Benzinern gegenüber 9,50 Euro bei Diesel-Fahrzeugen. Der höhere Satz für Diesel gleicht die niedrigere Mineralölsteuer aus, die an der Tankstelle anfällt. Die Berechnung des CO2-Zuschlags ist für beide identisch.

Nach §3d KraftStG sind Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen wurden, für zehn Jahre ab der Zulassung befreit, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035. Nach Ablauf der Befreiung greift eine gewichtsbasierte Steuer, die etwa der Hälfte des regulären Satzes entspricht.

Nein, das deckt dieser Rechner nicht ab. Für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2009 erstmals zugelassen wurden, gilt entweder das ältere, rein hubraumbasierte Steuermodell oder ein Tarif nach Abgasnorm (Euro-Klasse).

Nein. Für Plug-in-Hybride, Flüssiggasfahrzeuge (Autogas), Erdgasfahrzeuge und Wasserstofffahrzeuge gelten jeweils eigene Sätze oder Vergünstigungen, weshalb sie nicht Teil dieses Rechners sind. Verlässliche Angaben dazu finden Sie bei der offiziellen Zoll-Information.

Der geschätzte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro abgerundet, doch Sonderfälle wie besondere Regelungen zum Zulassungszeitpunkt oder Einstufungen bei Importfahrzeugen bleiben hier unberücksichtigt. Maßgeblich ist stets der offizielle Steuerbescheid der Finanzbehörde.
Tool-kun

Übrigens – warum Deutschland nicht nur den Hubraum, sondern auch CO2 besteuert

Die heutige Kombination aus Hubraum und CO2-Ausstoß wurde im Juli 2009 eingeführt. Zuvor richtete sich die Steuer allein nach dem Hubraum. Der Umbau ging auf die Klimaziele der EU zurück, die Treibhausgase im Straßenverkehr senken sollten: Mit dem CO2-Ausstoß als zweitem Faktor zahlen sparsamere Fahrzeuge seither weniger Steuer, selbst bei gleichem Hubraum.

Der Freibetrag für CO2 lag zu Beginn bei 120 g/km und wurde im Januar 2014 auf 95 g/km gesenkt. Hintergrund war, dass sich die durchschnittliche Effizienz der Fahrzeugflotte in der Zwischenzeit deutlich verbessert hatte – bei der alten, großzügigeren Grenze wäre der Lenkungseffekt in Richtung sparsamerer Fahrzeuge zunehmend verpufft. Angesichts fortschreitender Motorentechnik sind weitere Absenkungen durchaus denkbar.

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge sollte ursprünglich bereits 2015 auslaufen, wurde seither aber mehrfach verlängert. Aktuell gilt sie für Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, wobei die Befreiung selbst längstens bis Ende 2035 wirkt. In diesem wiederholten Verlängern spiegelt sich ein Spannungsfeld wider: der politische Wunsch, die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu fördern, trifft auf das Interesse des Staates, mittelfristig wieder Steuereinnahmen aus dem Fahrzeugbestand zu erzielen.

Werbung