Rechner für die Umweltleistungsabgabe (Kfz-Erwerbsteuer)
Geben Sie den Fahrzeugpreis und die Erreichungsstufe der Kraftstoffverbrauchsnorm ein, um die einmalige Umweltleistungsabgabe zu schätzen, die beim Erwerb eines Fahrzeugs in Japan anfällt – inklusive der Obergrenze für Kei-Cars.
Tipps
- Geben Sie als Fahrzeugpreis den unverbindlichen Verkaufspreis des Herstellers oder den Katalogpreis ohne Verbrauchsteuer als Richtwert an. Ob Sonderausstattung eingerechnet wird, kann die tatsächlich festgesetzte Steuerbemessungsgrundlage verändern.
- Für die Erreichungsstufe der Kraftstoffverbrauchsnorm prüfen Sie in der vom japanischen Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus veröffentlichten Übersicht „Umweltleistungsabgabe-Sätze nach Kraftstoffeffizienz", welche Stufe für die Ausstattungsvariante Ihres Fahrzeugs zutrifft.
- Elektrofahrzeuge (EVs), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCVs), Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHVs) und viele Erdgasfahrzeuge fallen meist unter die steuerbefreite Stufe.
- Da bei Kei-Cars die Steuersatzobergrenze bei 2 % liegt, kann der Steuerbetrag bei einem Kei-Car niedriger ausfallen als bei einem regulären Fahrzeug mit vergleichbarer Kraftstoffeffizienz, das in die 3-%-Stufe fallen würde.
- Während bestehende Rechner für die Kfz-Steuer bzw. Kei-Car-Steuer den jährlich während der Haltedauer anfallenden Steuerbetrag schätzen, berechnet dieses Tool den einmaligen Betrag, der beim Erwerb des Fahrzeugs fällig wird.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – Die Umstellung von der Kfz-Erwerbsteuer zur Umweltleistungsabgabe
Die Umweltleistungsabgabe ist eine vergleichsweise junge Steuer, die im Oktober 2019 im Zuge der Anhebung des Verbrauchsteuersatzes auf 10 % eingeführt wurde und dabei die bis dahin über viele Jahre erhobene Kfz-Erwerbsteuer ablöste. Dabei handelt es sich nicht um einen einfachen Austausch der Steuerart: In das System ist die politische Absicht eingebaut, den Umstieg auf umweltschonendere Fahrzeuge zu fördern, indem Fahrzeuge mit besserer Kraftstoffeffizienz einem niedrigeren Steuersatz unterliegen oder ganz steuerbefreit sind.
Die Steuersätze werden anhand der Erreichungsstufe eines zukünftigen Zielwerts, der sogenannten „Kraftstoffverbrauchsnorm für das Geschäftsjahr 2030", eingestuft. Mit fortschreitender Technik und einer wachsenden Zahl von Fahrzeugen, die diese Norm leichter erreichen, wurden die betroffenen Steuersatzstufen wiederholt überarbeitet. Bei Einführung des Systems fiel ein Großteil der gängigen Benzinfahrzeugmodelle noch in die 1-%-Stufe, doch die Hürde zur Zielerreichung wird von Jahr zu Jahr höher angesetzt.
Im Gegensatz zur Kfz-Steuer bzw. Kei-Car-Steuer, die während der gesamten Haltedauer jährlich anfällt, ist die Umweltleistungsabgabe mit dem einmaligen Betrag beim Erwerb abgeschlossen. Je länger ein Fahrzeug gefahren wird, desto geringer fällt daher ihr Anteil an der gesamten steuerlichen Belastung aus. Umgekehrt wirkt sich die Steuersatzstufe der Umweltleistungsabgabe stärker auf den Haushalt aus, wenn ein Fahrzeug in kurzen Abständen gewechselt wird – ein Punkt, den man im Blick behalten sollte.