Kfz-Steuer-Rechner (Japan)

Geben Sie den Hubraum (bei regulären Fahrzeugen) bzw. den Fahrzeugtyp (bei Kei-Cars) sowie das Datum der Erstzulassung ein, um die jährliche Kfz-Steuer bzw. die Leichtfahrzeugsteuer in Japan zu schätzen – inklusive eines möglichen Zuschlags für ältere Fahrzeuge.

Tipps

  • Geben Sie den genauen Hubraum (in cc) ein, der auf Ihrem Fahrzeugschein (Shaken-sho) angegeben ist. Der Steuersatz ändert sich stufenweise an Schwellenwerten wie 1.000 cc und 1.500 cc.
  • Das Datum der Erstzulassung finden Sie ebenfalls auf dem Fahrzeugschein. Geben Sie bei einem Gebrauchtwagen das Datum an, an dem das Fahrzeug erstmals vom ursprünglichen Halter zugelassen wurde, nicht das Datum Ihres Kaufs.
  • Die Steuersätze für reguläre und kompakte Fahrzeuge haben sich am 1. Oktober 2019 geändert. Fahrzeuge, die vor diesem Datum zugelassen wurden, unterliegen dem alten Satz; Fahrzeuge, die an oder nach diesem Datum zugelassen wurden, unterliegen dem neuen (in der Regel niedrigeren) Satz.
  • Die Kei-Car-Steuer ist unabhängig vom Hubraum ein fester Betrag, hat aber ebenfalls einen alten Satz (7.200 Yen) für Fahrzeuge, die vor dem 1. April 2015 zugelassen wurden, und einen neuen Satz (10.800 Yen) für Fahrzeuge, die an oder nach diesem Datum zugelassen wurden.
  • Der Zuschlag für ältere Fahrzeuge ist ein zusätzlicher Betrag, der anfällt, sobald ein Fahrzeug ein bestimmtes Alter überschreitet. Elektrofahrzeuge (EVs) sind aufgrund ihrer Umweltleistung von diesem Zuschlag ausgenommen.

Häufig gestellte Fragen

Die Kfz-Steuer ist eine Präfektursteuer, die für reguläre und kompakte Fahrzeuge auf Basis des Hubraums erhoben wird, während die Kei-Car-Steuer eine kommunale Steuer ist, die für Kei-Cars (Leichtfahrzeuge) zu einem festen Satz erhoben wird. Beide werden dem am 1. April eines jeden Jahres eingetragenen Halter in Rechnung gestellt und sind bis Ende Mai fällig.

Um Halter zum Austausch älterer, weniger umweltfreundlicher Fahrzeuge zu bewegen, erhebt Japan einen Zuschlag, sobald eine bestimmte Anzahl an Jahren seit der Erstzulassung vergangen ist (13 Jahre bei Benzin-/Autogasfahrzeugen, 11 Jahre bei Dieselfahrzeugen, 13 Jahre bei Kei-Cars). Elektro- und Erdgasfahrzeuge sind aufgrund ihrer geringeren Umweltbelastung ausgenommen.

Die Steuer für einen Gebrauchtwagen wird nach derselben Satztabelle wie bei einem Neuwagen berechnet, wobei sich das „Datum der Erstzulassung" danach richtet, wann das Fahrzeug ursprünglich vom ersten Halter zugelassen wurde, nicht nach dem Datum Ihres Kaufs. Ein Gebrauchtwagen kann bereits dem Zuschlag für ältere Fahrzeuge unterliegen, wenn genügend Zeit vergangen ist.

Bei regulären und kompakten Fahrzeugen wird die Steuer monatlich anteilig berechnet, beginnend im Monat nach dem Kauf bis zum Ende des Steuerjahres (bei der Kei-Car-Steuer gibt es keine solche anteilige Berechnung; sie wird in voller Höhe von der Person erhoben, die am 1. April Halter ist). Dieses Tool schätzt den vollen Jahresbetrag unter der Annahme, dass das Fahrzeug das ganze Jahr über gehalten wird.
ツールくん

Übrigens – Warum ältere Autos höher besteuert werden

Der Zuschlag für ältere Fahrzeuge wurde als Teil der „grünen Steuerpolitik" eingeführt, die vom japanischen Umweltministerium sowie dem Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus vorangetrieben wird. Indem der Unterhalt älterer, weniger effizienter Fahrzeuge teurer gemacht wird, soll das System Halter dazu bewegen, auf neuere Fahrzeuge mit besseren Emissions- und Verbrauchswerten umzusteigen – und so landesweit CO2 und Luftschadstoffe reduzieren. Die Kehrseite ist, dass Halter, die dasselbe Fahrzeug über viele Jahre sorgfältig pflegen, allein aufgrund des Alters mehr zahlen müssen, unabhängig davon, wie gut es noch läuft, was diese Politik zu einem fortlaufenden Streitthema gemacht hat.

Die Kei-Car-Steuer ist unabhängig vom Hubraum ein fester Betrag, weshalb es im Gegensatz zu regulären Fahrzeugen keine gestaffelte Satztabelle gibt. Da die Steueränderung vom April 2015 jedoch einen höheren Satz (10.800 Yen) neben dem alten Satz (7.200 Yen) eingeführt hat, der weiterhin für früher zugelassene Fahrzeuge gilt, können zwei gleich alte und baugleiche Kei-Cars je nach Zeitpunkt ihrer Erstzulassung unterschiedliche Beträge zahlen – eine Eigenheit, die Halter beim Vergleich untereinander oft überrascht.

Elektrofahrzeuge (EVs) sind vom Zuschlag für ältere Fahrzeuge ausgenommen, da sie beim Fahren kein CO2 ausstoßen – eine Eigenschaft, die das Steuersystem direkt belohnt. EVs profitieren zudem von einer separaten Vergünstigung beim Kauf (dem Rabatt auf die Umweltleistungsabgabe), sodass Japan sowohl beim Erwerb als auch während der Haltedauer mehrere steuerliche Anreize kombiniert, um die Verbreitung von EVs zu fördern.