Kfz-Steuer-Rechner für anteilige Besteuerung (Japan)

Schätzen Sie die anteilige japanische Kfz-Steuer, wenn Sie einen normalen oder kompakten Pkw mitten im Steuerjahr zulassen oder abmelden (verschrotten) lassen. Geben Sie Hubraum, Kraftstoffart und Zulassungsdatum ein, um den geschätzten Betrag zu sehen.

Tipps

  • Das Datum der Erstzulassung finden Sie in der Fahrzeugprüfbescheinigung (Shaken-sho). Beim Verschrotten eines Gebrauchtwagens geben Sie das Datum der ursprünglichen Erstzulassung durch den ersten Halter an.
  • Neuzulassungen werden ab dem auf die Zulassung folgenden Monat besteuert, Abmeldungen dagegen von April bis zum Monat der Abmeldung – die Zählweise verschiebt sich zwischen beiden Fällen um einen Monat.
  • Für die Kei-Car-Steuer gibt es kein anteiliges System; sie wird demjenigen, der am 1. April Halter ist, in voller Höhe berechnet. Dieses Tool deckt daher nur normale und kompakte Pkw ab.
  • Wird ein Auto im März zugelassen, beginnt bereits im April das neue Steuerjahr, sodass für dieses Steuerjahr null besteuerte Monate anfallen.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer Neuzulassung übernimmt dies in der Regel der Händler und weist den anteiligen Betrag im Kaufpreis aus. Beim Verschrotten berechnet die abwickelnde Werkstatt oder die zuständige Verkehrsbehörde den Betrag automatisch, eine Erstattung wird meist später ausgezahlt.

Der Betrag unter einem Yen, der sich aus der Multiplikation der Jahressteuer mit den besteuerten Monaten geteilt durch 12 ergibt, wird üblicherweise abgerundet. Die genaue Rundungspraxis kann je nach Präfektur leicht abweichen, den exakten Betrag entnehmen Sie bitte dem Steuerbescheid.

Ja. Wenn der Halterwechsel durch Abmeldung und Neuzulassung erfolgt, wird die anteilige Steuer des bisherigen Halters bis zu diesem Zeitpunkt berechnet, und die Differenz zum bereits gezahlten Betrag wird ihm erstattet.

Nein. Für die Kei-Car-Steuer gibt es kein anteiliges System – sie wird demjenigen, der am 1. April Halter ist, in voller Höhe berechnet, sodass ein Verschrotten mitten im Steuerjahr zu keiner anteiligen Erstattung führt.
ツールくん

Übrigens – warum Zulassung und Abmeldung Monate unterschiedlich zählen

Das anteilige Besteuerungssystem für die japanische Kfz-Steuer gleicht die zum 1. April festgelegte Jahressteuer mit der tatsächlichen Besitzdauer des Fahrzeugs aus. Ohne diesen Ausgleich müsste, wer mitten im Jahr ein neues Auto kauft, die volle Jahressteuer zahlen, obwohl er es nur einen Teil der Zeit gefahren hat, während jemand, der sein Auto früh im Jahr verschrottet, weiterhin für Monate zahlen würde, in denen er längst nicht mehr Halter war. Die monatsgenaue Aufteilung ist ein praktischer Weg, dieses Missverhältnis zu verringern.

Leicht übersehen wird, dass Neuzulassung und Abmeldung den jeweils eigenen Monat unterschiedlich zählen. Eine Neuzulassung wird für ihren eigenen Monat nicht besteuert – die Zählung beginnt erst im Folgemonat. Eine Abmeldung dagegen zählt ihren eigenen Monat noch zum besteuerten Zeitraum dieses Steuerjahres, die Erstattung beginnt erst ab dem Folgemonat. Derselbe Kalendermonat wird also je nachdem, ob man das Fahrzeug erwirbt oder abgibt, von entgegengesetzten Enden her gezählt.

Gebrauchtwagenhändler nutzen diese Rechnung manchmal rückwärts und raten dazu, früh im Monat zuzulassen, da die eigentliche Besteuerung erst im Folgemonat beginnt. In der Praxis beläuft sich der Unterschied meist auf nur wenige tausend Yen, doch wer nahe am Ende des Steuerjahres kauft oder verkauft, sollte bedenken, dass schon eine Verschiebung des Zulassungsdatums um einen Tag die Zahl der besteuerten Monate ändern kann – ein kurzer Hinweis beim Händler lohnt sich.