Japan Pflegeversicherungsbeitrag berechnen (ab 65 Jahren, 介護保険料)
Berechnen Sie den Pflegeversicherungsbeitrag für Personen ab 65 Jahren (Versicherte der Kategorie 1) in Japan anhand der Einwohnersteuerpflicht und des Einkommens Ihres Haushalts. Mit dem nationalen 13-Stufen-Modell erhalten Sie sofort einen Richtwert für Jahres- und Monatsbetrag.
Pflegeversicherungsbeitrag – Standardmodell mit 13 Stufen (Haushaltsjahr 2024–2026)
Richtwerte für Jahres- und Monatsbetrag, berechnet aus dem von der Regierung vorgegebenen Standard mit 13 Stufen für den Beitrag der Kategorie 1 und dem landesweiten Durchschnitts-Basisbetrag (monatlich ¥6.225). Die tatsächliche Anzahl der Stufen und die Multiplikatoren entnehmen Sie bitte den von Ihrer Gemeinde veröffentlichten Werten.
| Einkommensstufe | Multiplikator | Jahresbetrag (Richtwert) | Monatsbetrag (Richtwert) | Richtwert für betroffene Personen |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | ×0.285 | 21,289 JPY | 1,774 JPY | Sozialhilfeempfänger u. Ä. / alle Haushaltsmitglieder steuerbefreit mit Gesamteinkommen + steuerpflichtigem Renteneinkommen bis ¥826.500 |
| Stufe 2 | ×0.485 | 36,230 JPY | 3,019 JPY | Alle Haushaltsmitglieder steuerbefreit mit Gesamteinkommen + steuerpflichtigem Renteneinkommen über ¥826.500 bis ¥1.200.000 |
| Stufe 3 | ×0.685 | 51,170 JPY | 4,264 JPY | Alle Haushaltsmitglieder steuerbefreit mit Gesamteinkommen + steuerpflichtigem Renteneinkommen über ¥1.200.000 |
| Stufe 4 | ×0.9 | 67,230 JPY | 5,603 JPY | Versicherte Person selbst steuerbefreit, im Haushalt steuerpflichtige Personen, Gesamteinkommen bis ¥826.500 |
| Stufe 5 | ×1 | 74,700 JPY | 6,225 JPY | Versicherte Person selbst steuerbefreit, im Haushalt steuerpflichtige Personen, Gesamteinkommen über ¥826.500 (Basisbetrag) |
| Stufe 6 | ×1.2 | 89,640 JPY | 7,470 JPY | Versicherte Person selbst steuerpflichtig, Gesamteinkommen unter ¥1.200.000 |
| Stufe 7 | ×1.3 | 97,110 JPY | 8,093 JPY | Versicherte Person selbst steuerpflichtig, Gesamteinkommen ¥1.200.000 bis unter ¥2.100.000 |
| Stufe 8 | ×1.5 | 112,050 JPY | 9,338 JPY | Versicherte Person selbst steuerpflichtig, Gesamteinkommen ¥2.100.000 bis unter ¥3.200.000 |
| Stufe 9 | ×1.7 | 126,990 JPY | 10,583 JPY | Versicherte Person selbst steuerpflichtig, Gesamteinkommen ¥3.200.000 bis unter ¥4.200.000 |
| Stufe 10 | ×1.9 | 141,930 JPY | 11,828 JPY | Versicherte Person selbst steuerpflichtig, Gesamteinkommen ¥4.200.000 bis unter ¥5.200.000 |
| Stufe 11 | ×2.1 | 156,870 JPY | 13,073 JPY | Versicherte Person selbst steuerpflichtig, Gesamteinkommen ¥5.200.000 bis unter ¥6.200.000 |
| Stufe 12 | ×2.3 | 171,810 JPY | 14,318 JPY | Versicherte Person selbst steuerpflichtig, Gesamteinkommen ¥6.200.000 bis unter ¥7.200.000 |
| Stufe 13 | ×2.4 | 179,280 JPY | 14,940 JPY | Versicherte Person selbst steuerpflichtig, Gesamteinkommen ab ¥7.200.000 |
Quelle: Japanisches Gesundheitsministerium (MHLW), „Landesweiter Durchschnitt des Pflegeversicherungsbeitrags der Kategorie 1 und geschätztes Leistungsvolumen im 9. Pflegeversicherungs-Planungszeitraum" (veröffentlicht am 14. Mai 2024), sowie veröffentlichte Unterlagen von Gemeinden, die den Standard mit 13 Stufen anwenden (Beispiel: Kujūkuri-machi, Präfektur Chiba).
Was die Berechnung des Pflegeversicherungsbeitrags (ab 65 Jahren) bedeutet
Der Pflegeversicherungsbeitrag, den Personen ab 65 Jahren (Versicherte der Kategorie 1, 65 Jahre und älter) entrichten, funktioniert anders als der Pflegeversicherungsbeitrag, der Angestellten zwischen 40 und 64 Jahren (Versicherte der Kategorie 2) vom Gehalt abgezogen wird. Er ergibt sich aus einem „Basisbetrag", den jede Gemeinde alle drei Jahre neu festlegt, multipliziert mit einem „stufenabhängigen Multiplikator", der sich nach der Einwohnersteuerpflicht und dem Einkommen der versicherten Person sowie ihres Haushalts richtet. Die Zahlung erfolgt entweder automatisch von der Rente abgezogen (Sonderabzug) oder per Zahlschein bzw. Bankeinzug (reguläre Erhebung).
Basisbetrag und Anzahl der Stufen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde teils erheblich – zwischen der teuersten und der günstigsten Gemeinde liegt mehr als der doppelte Betrag. Dieses Tool verwendet als Referenzmodell den von der Regierung vorgegebenen Standard mit 13 Stufen und den landesweiten Durchschnitts-Basisbetrag, um aus der Steuerpflicht und dem Einkommen Ihres Haushalts sofort einen Richtwert für Einkommensstufe, Jahres- und Monatsbetrag zu ermitteln. Den tatsächlichen Betrag entnehmen Sie bitte dem Bescheid Ihrer Wohngemeinde.
Grundlagen dieser Berechnung
Gesetzlich festgelegte Werte wie Steuer- und Beitragssätze stammen von den unten aufgeführten öffentlichen Stellen. Sie ändern sich bei Gesetzesreformen, daher empfehlen wir Ihnen, vor wichtigen Entscheidungen auch die Originalquelle einzusehen.
- Japanischer landesweiter Durchschnitts-Basisbetrag der Pflegeversicherung (ab 65 Jahren) und Standardmultiplikatoren der 13 Stufen — Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (厚生労働省) Gültig von 2024-04 bis 2027-03 / Letzte Prüfung: 2026-09-11
So berechnen Sie den Richtwert für Ihren Pflegeversicherungsbeitrag
- Einwohnersteuerpflicht des Haushalts wählen Wählen Sie die zutreffende der vier Kategorien: Sozialhilfeempfänger, gesamter Haushalt steuerbefreit, nur die versicherte Person steuerbefreit, oder die versicherte Person selbst steuerpflichtig.
- Einkommensbetrag eingeben Geben Sie je nach gewählter Kategorie den Gesamteinkommensbetrag (bei steuerbefreiten Haushalten zusätzlich das steuerpflichtige Renteneinkommen) in Yen ein.
- Einkommensstufe und Richtwert des Beitrags ansehen Die passende Einkommensstufe (Stufe 1 bis 13) sowie die Richtwerte für Jahres- und Monatsbetrag werden sofort angezeigt.
Tipps für die Nutzung
- Der Pflegeversicherungsbeitrag für 40- bis 64-Jährige (Versicherte der Kategorie 2) wird zusammen mit dem Krankenversicherungsbeitrag berechnet. Ab 65 Jahren (Versicherte der Kategorie 1) übernimmt jedoch jede Gemeinde die individuelle Berechnung, sodass sich die Betrachtungsweise gegenüber der Zeit als Angestellter grundlegend ändert.
- Bei einem Jahresrentenbetrag ab ¥180.000 erfolgt grundsätzlich der „Sonderabzug", also der automatische Abzug von der Rente. Liegt der Betrag darunter, gilt die „reguläre Erhebung" per Zahlschein oder Bankeinzug.
- Die Einkommensstufe wird jedes Jahr neu überprüft. Ändern sich Renteneinkommen oder Gesamteinkommensbetrag, kann sich dadurch auch die Stufe verschieben.
- Wer den Pflegeversicherungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlt, riskiert unter anderem einen höheren Eigenanteil bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen. Eine frühzeitige Prüfung der eigenen Situation lohnt sich daher.
Anwendungsfälle für den Pflegeversicherungsbeitrag
Eigenanteil vor dem 65. Geburtstag abschätzen
Bevor der bisherige Abzug vom Gehalt als Angestellter durch den automatischen Abzug von der Rente oder die Zahlung per Zahlschein abgelöst wird, lässt sich vorab abschätzen, wie sich die monatliche Belastung verändert.
Prüfen, wie viel bei den Eltern von der Rente abgezogen wird
Sind Renteneinkommen und Steuerpflicht der weiter entfernt lebenden Eltern bekannt, lässt sich die ungefähre Einkommensstufe und der Beitrag schon vor Eintreffen des offiziellen Bescheids einschätzen.
Änderung des Beitrags vor Renteneintritt oder Umzug durchrechnen
Nützlich als Richtwert, wenn sich durch eine Abfindung oder den Beginn des Rentenbezugs die Einkommensstufe ändert, oder wenn ein Umzug in eine Gemeinde mit anderem Basisbetrag geplant ist.
Erhaltenen Bescheid grob nachrechnen
Der tatsächliche Betrag richtet sich nach den eigenen Stufen und dem eigenen Basisbetrag der jeweiligen Gemeinde, doch mit diesem Tool lässt sich einschätzen, wie stark er vom bundesweiten Standardmodell abweicht.
Begriffe rund um diesen Rechner
- Versicherter der Kategorie 1 (65 Jahre und älter)
- Bezeichnet Mitglieder der Pflegeversicherung ab 65 Jahren. Sie zahlen einen Beitrag, der sich aus dem von der Gemeinde festgelegten Basisbetrag und der jeweiligen Einkommensstufe ergibt, grundsätzlich per automatischem Abzug von der Rente.
- Versicherter der Kategorie 2 (40 bis 64 Jahre)
- Bezeichnet Mitglieder der Krankenversicherung im Alter von 40 bis 64 Jahren. Der Pflegeversicherungsbeitrag wird hier auf den bestehenden Krankenversicherungsbeitrag aufgeschlagen erhoben und fällt nicht unter dieses Tool.
- Basisbetrag (Referenzbetrag)
- Der von der Gemeinde alle drei Jahre auf Grundlage der voraussichtlichen Kosten für Pflegeleistungen in der Region festgelegte Bezugsbetrag für den Beitrag. Er entspricht dem Jahresbetrag, den eine Person in der Einkommensstufe „Basisbetrag" (Multiplikator 1,0) tatsächlich zahlt.
- Einkommensstufe
- Das System, das den Beitrag anhand der Einwohnersteuerpflicht und des Einkommens der versicherten Person sowie ihres Haushalts in Stufen einteilt. Je höher die Stufe, desto höher der Multiplikator gegenüber dem Basisbetrag.
- Gesamteinkommensbetrag
- Ein Begriff aus dem japanischen Steuerrecht: die Summe aus verschiedenen Einkunftsarten wie Lohneinkommen, Gewerbeeinkommen und Renteneinkommen (nach Abzug des Rentenfreibetrags). Gemeint ist der Betrag vor Abzug von Sonderausgaben wie Sozialversicherungsbeiträgen oder dem Grundfreibetrag.
- Sonderabzug und reguläre Erhebung
- Sonderabzug bezeichnet den automatischen Abzug von der Rente, reguläre Erhebung die Zahlung per Zahlschein oder Bankeinzug. Welche der beiden Formen gilt, entscheidet sich automatisch danach, ob der Jahresrentenbetrag ¥180.000 oder mehr erreicht.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – Warum der Pflegeversicherungsbeitrag in „Kategorie 1" und „Kategorie 2" unterteilt ist
Wer sich mit dem System des Pflegeversicherungsbeitrags beschäftigt, stößt schnell auf die ungewohnten Begriffe „Versicherter der Kategorie 1" und „Versicherter der Kategorie 2". Sie gehen auf die Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 2000 zurück, als man sich entschied, die Finanzierung auf zwei Säulen zu stellen: den eigenen Beitrag der über 65-Jährigen sowie einen Aufschlag auf die Krankenversicherungsbeiträge der 40- bis 64-Jährigen im Erwerbsalter. Dass Personen ab 65 Jahren als Kategorie 1 und Personen zwischen 40 und 64 Jahren als Kategorie 2 bezeichnet werden, hat weniger mit der zeitlichen Reihenfolge des Beitritts zu tun, sondern damit, dass die ältere Bevölkerungsgruppe, die mit höherer Wahrscheinlichkeit Leistungen in Anspruch nimmt, an erster Stelle eingeordnet wurde.
Dass der Beitrag der Kategorie 1 individuell nach dem Muster „Basisbetrag der Gemeinde mal Einkommensstufe" berechnet wird, liegt daran, dass die Pflegeversicherung von den Gemeinden selbst getragen wird. Alle drei Jahre erstellt jede Gemeinde auf Grundlage der voraussichtlichen Zahl älterer Einwohner und der zu erwartenden Inanspruchnahme von Leistungen einen Pflegeversicherungsplan und leitet daraus den erforderlichen Basisbetrag ab. Gemeinden mit geringer Bevölkerung und hohem Altersanteil neigen deshalb zu höheren Basisbeträgen, während auch in städtischen Gebieten mit gut ausgebauter Pflegeinfrastruktur tendenziell höhere Beträge anfallen.
Dass sich die Einkommensstufen von ursprünglich neun über die heutigen 13 bis hin zu teils über 18 Stufen in manchen Gemeinden immer weiter ausdifferenziert haben, spiegelt den Gedanken einer verstärkten Umverteilung nach Einkommen wider: Menschen mit geringem Einkommen sollen möglichst wenig belastet werden, während leistungsfähigere Haushalte mit höherem Einkommen einen größeren Anteil tragen. Für ältere Menschen, die allein von ihrer Rente leben, ist der Beitrag durchaus spürbar – doch gerade die feine Abstufung sorgt dafür, dass der Beitrag für Sozialhilfeempfänger und Personen mit niedriger Rente auf einem deutlich niedrigeren Niveau gehalten wird.