Japan Nettogehaltsrechner (Schätzung)

Schätzen Sie die japanische Sozialversicherung, Einkommensteuer und Einwohnersteuer anhand von Jahreseinkommen, Präfektur und Familienzusammensetzung, um Ihren Nettolohn in Japan zu berechnen.

Fälle, in denen sich Ihr Nettolohn weiter ändern kann

  • Ab dem 40. Lebensjahr wird der Pflegeversicherungsbeitrag hinzugerechnet (ca. ¥5.000–¥7.000/Monat).
  • Über einem Jahreseinkommen von ¥8,5 Millionen erreicht der Arbeitnehmerpauschbetrag seine Obergrenze (¥1,95 Millionen), sodass der effektive Steuersatz bei höherem Einkommen steigt.
  • Unterhaltsberechtigte berechtigen zum Unterhaltsabzug, der Einkommens- und Einwohnersteuer reduziert.

Häufige Fragen

Dieses Tool ist eine Schätzung auf Basis der Mitgliedschaft bei Kyokai Kenpo (Japan Health Insurance Association). Bei Mitgliedschaft in einer gewerkschaftlichen Krankenkasse gelten andere Beitragssätze. Zudem werden Boni, iDeCo-Beiträge, Lebensversicherungsabzüge und Hypothekenabzüge nicht berücksichtigt.

Die Einwohnersteuer wird auf Basis des Vorjahreseinkommens berechnet und ab Juni des Folgejahres erhoben. Dieses Tool schätzt sie anhand des eingegebenen Einkommens für das laufende Jahr, weshalb das Ergebnis um mehrere Monate bis zu einem vollen Jahr von Ihrem tatsächlichen Steuerbescheid abweichen kann.

Tragen Sie die Gesamtzahl der Unterhaltsberechtigten in das entsprechende Feld ein. Die Berechnung behandelt alle als allgemeine Unterhaltsberechtigte ab 16 Jahren; der erhöhte Abzug für spezifische Unterhaltsberechtigte (19–22 Jahre) und ältere Unterhaltsberechtigte (70+) ist nicht enthalten, sodass die tatsächliche Steuerbelastung niedriger sein kann.
ツールくん

Übrigens – Warum der Nettolohn in der Regel 75–85 % des Bruttogehalts beträgt

Für einen Angestellten in Japan belaufen sich Steuern und Sozialversicherung zusammen auf rund 15–25 % des Bruttoeinkommens im Standardbereich von ¥4–6 Millionen. Grob gesagt werden Rentenversicherung (ca. 9,15 %), Krankenversicherung (ca. 5 %) und Arbeitslosenversicherung (ca. 0,6 %) zuerst als Sozialabgaben abgezogen; Einkommens- und Einwohnersteuer werden dann auf den verbleibenden Betrag berechnet.

Die Einkommensteuer ist progressiv, sodass der Steuersatz mit steigendem Einkommen zunimmt. Die Einwohnersteuer hingegen wird mit einem einheitlichen Satz von 10 % auf das Einkommen des Vorjahres erhoben – weshalb viele Menschen im Jahr nach einem Jobwechsel oder einer Gehaltserhöhung das Gefühl haben, weniger netto zu erhalten. Wer die Mechanismen versteht, kann seine Finanzplanung genauer gestalten.