Nettoeinkommensrechner für Freelancer und Einzelunternehmer (Japan)

Berechnet das Nettoeinkommen nach Abzug der Nationalen Krankenversicherung, der Nationalen Rentenversicherung, der Einkommensteuer und der Wohnsitzsteuer von Betriebseinnahmen und -ausgaben. Anders als der auf Angestellte ausgelegte "Nettogehaltsrechner" ist dieses Tool für das Versicherungssystem japanischer Freelancer konzipiert.

Beitragssatzmodell der Nationalen Krankenversicherung (GJ 2026, Sonderbezirke Tokios)

Die einkommensabhängigen Sätze, Pro-Kopf-Beträge und Höchstgrenzen, die dieses Tool als Grundlage verwendet. Für einen genauen Betrag prüfen Sie bitte die von Ihrer Gemeinde veröffentlichten Sätze.

Kategorie Einkommensabhängiger Satz Pro-Kopf-Betrag Jährliche Höchstgrenze
Medizinischer Anteil 7.51% 47,600 JPY 670,000 JPY
Anteil Altenunterstützung 2.80% 17,600 JPY 260,000 JPY
Pflegeanteil (40–64 Jahre) 2.43% 17,800 JPY 170,000 JPY
Anteil Kinderbetreuungsförderung (neu ab GJ 2026) 0.27% 1,873 JPY 30,000 JPY

Quelle: basierend auf veröffentlichten Materialien der Sonderbezirke Tokios, u. a. dem Leitfaden der Stadt Shinjuku "Berechnung der Beiträge zur Nationalen Krankenversicherung (GJ 2026)".

Tipps

  • Der "Nettogehaltsrechner" für Angestellte geht von einer mit dem Arbeitgeber geteilten Kranken- und Rentenversicherung aus. Der größte Unterschied für Freelancer ist, dass die Nationale Krankenversicherung und die Nationale Rentenversicherung vollständig selbst getragen werden.
  • Um den Sonderabzug von 650.000 JPY für die Blaue Steuererklärung zu nutzen, müssen Voraussetzungen wie die elektronische Einreichung per e-Tax oder elektronische Buchführung erfüllt sein. Andernfalls sinkt der Abzug auf 100.000 JPY oder entfällt bei der Weißen Steuererklärung ganz.
  • Die Beiträge zur Nationalen Krankenversicherung basieren auf dem Einkommen des Vorjahres. Im ersten Geschäftsjahr wird daher noch das frühere Gehalt oder andere Einkünfte zugrunde gelegt, nicht das Einkommen als Freelancer.
  • Je mehr unterhaltsberechtigte Angehörige, desto höher die Pro-Kopf-Beträge der Krankenversicherung und der Kinderbetreuungsförderung – dies wird jedoch teilweise durch Freibeträge für Angehörige bei Einkommen- und Wohnsitzsteuer ausgeglichen.

Häufig gestellte Fragen

Er ergibt sich aus einem einkommensabhängigen Betrag – dem Einkommen des Vorjahres abzüglich eines Grundfreibetrags von 430.000 JPY, multipliziert mit dem Satz für den medizinischen Anteil, den Anteil Altenunterstützung, den Pflegeanteil (40–64 Jahre) und den Anteil Kinderbetreuungsförderung (neu ab GJ 2026) – plus einem festen Pro-Kopf-Betrag je nach Haushaltsgröße. Sowohl die Sätze als auch die Pro-Kopf-Beträge werden von jeder Gemeinde selbst festgelegt.

Die Angestelltenrente ist im einfachen Vergleich meist vorteilhafter, da die Beiträge mit dem Arbeitgeber geteilt werden und die spätere Leistung höher ausfällt. Freelancer können ihre Nationale Rentenversicherung jedoch über den Nationalen Rentenfonds oder iDeCo (individuelle beitragsorientierte Altersvorsorge) aufstocken, um ihre Altersvorsorge selbst zu gestalten.

Die Blaue Steuererklärung ermöglicht einen Sonderabzug von 650.000 JPY (bzw. 550.000/100.000 JPY), der die Steuerlast senkt, erfordert aber doppelte Buchführung und die Beilage von Jahresabschlüssen zur Steuererklärung. Die Weiße Steuererklärung benötigt eine einfachere Buchführung, bietet aber keinen Sonderabzug. Je größer das Geschäft, desto mehr überwiegt in der Regel der Vorteil der Blauen Steuererklärung den zusätzlichen Buchführungsaufwand.

Viele Gemeinden bieten Ermäßigungsprogramme bei einem starken Einkommensrückgang gegenüber dem Vorjahr oder bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit an. Auch die Gründung eines Kleinunternehmens ("Mikro-Kapitalgesellschaft") mit erneutem Eintritt in die betriebliche Sozialversicherung kann die Belastung in manchen Fällen senken, muss aber gegen die Kosten der Unternehmensführung abgewogen werden.
ツールくん

Übrigens – die "Sozialversicherungsmauer" von Freelancern

Wer aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt, ist oft überrascht, wie schwer die Sozialversicherungsbeiträge wiegen. Als Angestellte wurden die Beiträge zur Krankenversicherung und Rente mit dem Arbeitgeber geteilt; als Freelancer werden die Nationale Krankenversicherung und die Nationale Rentenversicherung grundsätzlich vollständig selbst getragen. Selbst bei gleichem Einkommen fühlt sich das Nettoeinkommen nach der Selbstständigkeit oft deutlich geringer an – vor allem, weil der Arbeitgeberanteil wegfällt.

Die Nationale Krankenversicherung begrenzt ihre Beiträge (die sogenannte Beitragsobergrenze), um den "regressiven" Effekt abzumildern, bei dem Besserverdienende sonst einen immer kleineren Anteil ihres Einkommens zahlen würden, während die Finanzierung des Systems planbar bleibt. Ab dem Geschäftsjahr 2026 wurde neben dem medizinischen Anteil, dem Anteil Altenunterstützung und dem Pflegeanteil ein neuer Anteil zur Kinderbetreuungsförderung eingeführt, wodurch die kombinierte Höchstgrenze auf 1,13 Millionen JPY angehoben wurde. Damit soll die Finanzierung der Geburtenförderung breit über das Krankenversicherungssystem der aktiven Generation verteilt werden.

Um diese Belastung abzufedern, bietet Japan Freelancern zusätzliche Renten- und Altersvorsorgesysteme: den Gegenseitigkeitsfonds für Kleinunternehmen, den Nationalen Rentenfonds und iDeCo (individuelle beitragsorientierte Altersvorsorge). Beiträge zu allen drei sind vollständig vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar, sodass Freelancer für die Zukunft sparen und ihre Steuerlast senken können, ohne ihre Sozialversicherungsbeiträge zu erhöhen – ein deutlich anderer Hebel als die Angestelltenrente eines Arbeitnehmers.