Rechner für das Selbstmedikations-Steuersystem (Japan)
Geben Sie den jährlichen Kaufbetrag für berechtigte Switch-OTC-Medikamente ein, um den Abzug nach dem japanischen Selbstmedikations-Steuersystem (Artikel 41-17 des Sondermaßnahmengesetzes zur Besteuerung) sowie die voraussichtliche Erstattung von Einkommen- und Wohnsitzsteuer zu schätzen.
Tipps
- Berechtigte Produkte tragen auf dem Kassenbon eine Kennzeichnung (z. B. einen Stern), sodass Sie bei der Steuererklärung leicht erkennen können, welche Käufe zählen. Bei Unsicherheit fragen Sie in der Apotheke nach.
- Sie können Käufe für Familienmitglieder zusammenrechnen, die mit Ihnen den Lebensunterhalt teilen (Ehepartner oder Unterhaltsberechtigte); bewahren Sie daher die Belege des gesamten Haushalts gemeinsam auf, um den Abzug zu maximieren.
- Ein Nachweis Ihrer Gesundheitsvorsorgemaßnahmen (z. B. Untersuchungsergebnis oder Impfquittung) muss nicht eingereicht werden, die Angaben müssen jedoch in der Steuererklärung vermerkt werden – notieren Sie sich Datum und Inhalt daher im Voraus, um die Erklärung zu erleichtern.
- Berechtigte Medikamente werden jedes Jahr in die Liste aufgenommen oder daraus entfernt; die aktuelle Liste finden Sie auf den Websites des Gesundheitsministeriums oder der Steuerbehörde.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – Das Ziel der Eindämmung der Gesundheitskosten hinter dem Selbstmedikations-Steuersystem
Das Selbstmedikations-Steuersystem wurde 2017 eingeführt, um Menschen mit leichten Beschwerden zu ermutigen, sich mit rezeptfreien Medikamenten selbst zu behandeln, statt einen Arzt aufzusuchen – als Teil der Bemühungen, die steigenden Gesundheitskosten Japans einzudämmen. Schätzungen des Gesundheitsministeriums deuteten darauf hin, dass Krankenhausbesuche wegen Beschwerden, die auch ohne Arzt behandelbar sind, etwa Erkältungen oder leichte Kopfschmerzen, die gesamten Gesundheitsausgaben in die Höhe trieben. Der steuerliche Anreiz sollte solche Besuche reduzieren, indem die Selbstbehandlung attraktiver gemacht wird.
Die Berechtigung ist auf „Switch-OTC"-Medikamente beschränkt und nicht auf allgemeine Gesundheitslebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, weil diese Produkte Wirkstoffe enthalten, die ursprünglich nur auf Rezept erhältlich waren. Diese Eingrenzung fördert Produkte mit nachgewiesener therapeutischer Wirkung. Das Wort „Switch" bezieht sich darauf, dass der Wirkstoff von einem verschreibungspflichtigen Medikament in ein rezeptfreies Medikament (OTC, über den Apothekentresen verkauft) umklassifiziert wurde.
Die Voraussetzung, eine Untersuchung oder Impfung durchgeführt zu haben, existiert, damit der Abzug Menschen zugutekommt, die sich bereits aktiv um ihre Gesundheit kümmern, und um den Anreiz mit dem übergeordneten politischen Ziel der Früherkennung und Krankheitsprävention in Einklang zu bringen. Ursprünglich mussten dafür Nachweisdokumente mit der Steuererklärung eingereicht werden, was als hohe Hürde galt; die Steuerreform 2022 vereinfachte dies so, dass nun die bloße Angabe in der Erklärung genügt.