Rechner für das Selbstmedikations-Steuersystem (Japan)

Geben Sie den jährlichen Kaufbetrag für berechtigte Switch-OTC-Medikamente ein, um den Abzug nach dem japanischen Selbstmedikations-Steuersystem (Artikel 41-17 des Sondermaßnahmengesetzes zur Besteuerung) sowie die voraussichtliche Erstattung von Einkommen- und Wohnsitzsteuer zu schätzen.

Tipps

  • Berechtigte Produkte tragen auf dem Kassenbon eine Kennzeichnung (z. B. einen Stern), sodass Sie bei der Steuererklärung leicht erkennen können, welche Käufe zählen. Bei Unsicherheit fragen Sie in der Apotheke nach.
  • Sie können Käufe für Familienmitglieder zusammenrechnen, die mit Ihnen den Lebensunterhalt teilen (Ehepartner oder Unterhaltsberechtigte); bewahren Sie daher die Belege des gesamten Haushalts gemeinsam auf, um den Abzug zu maximieren.
  • Ein Nachweis Ihrer Gesundheitsvorsorgemaßnahmen (z. B. Untersuchungsergebnis oder Impfquittung) muss nicht eingereicht werden, die Angaben müssen jedoch in der Steuererklärung vermerkt werden – notieren Sie sich Datum und Inhalt daher im Voraus, um die Erklärung zu erleichtern.
  • Berechtigte Medikamente werden jedes Jahr in die Liste aufgenommen oder daraus entfernt; die aktuelle Liste finden Sie auf den Websites des Gesundheitsministeriums oder der Steuerbehörde.

Häufig gestellte Fragen

Das hängt von Ihren gesamten Krankheitskosten und OTC-Käufen ab. Der reguläre Abzug deckt Krankheitskosten über 100.000 Yen (bzw. 5 % des Gesamteinkommens bei weniger als 2 Mio. Yen), gedeckelt auf 2 Mio. Yen, während der Selbstmedikationsabzug berechtigte OTC-Käufe über 12.000 Yen abdeckt, gedeckelt auf 88.000 Yen. Am besten schätzen Sie beide und vergleichen sie.

Die Hauptkategorie sind „Switch-OTC"-Medikamente: rezeptfreie Arzneimittel mit Wirkstoffen, die zuvor ein ärztliches Rezept erforderten. Berechtigte Produkte sind auf Verpackung und Kassenbon gekennzeichnet, und das Gesundheitsministerium veröffentlicht die vollständige Liste.

Ja, Sie müssen im betreffenden Jahr mindestens eine qualifizierende Gesundheitsmaßnahme durchgeführt haben, etwa eine Gesundheitsuntersuchung, eine spezifische Gesundheitsuntersuchung oder eine Impfung. Da sowohl eine routinemäßige betriebliche Untersuchung als auch eine Grippeimpfung zählen, erfüllen die meisten Angestellten diese Voraussetzung ohne zusätzlichen Aufwand.

Sie benötigen eine Aufstellung der berechtigten Käufe (auf Basis Ihrer Kassenbons) sowie Ihre Steuererklärung. Die Gesundheitsvorsorgemaßnahmen werden direkt in der Erklärung vermerkt; Nachweisdokumente müssen in der Regel nicht eingereicht werden, sollten aber aufbewahrt werden, falls sie später angefordert werden.
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Übrigens – Das Ziel der Eindämmung der Gesundheitskosten hinter dem Selbstmedikations-Steuersystem

Das Selbstmedikations-Steuersystem wurde 2017 eingeführt, um Menschen mit leichten Beschwerden zu ermutigen, sich mit rezeptfreien Medikamenten selbst zu behandeln, statt einen Arzt aufzusuchen – als Teil der Bemühungen, die steigenden Gesundheitskosten Japans einzudämmen. Schätzungen des Gesundheitsministeriums deuteten darauf hin, dass Krankenhausbesuche wegen Beschwerden, die auch ohne Arzt behandelbar sind, etwa Erkältungen oder leichte Kopfschmerzen, die gesamten Gesundheitsausgaben in die Höhe trieben. Der steuerliche Anreiz sollte solche Besuche reduzieren, indem die Selbstbehandlung attraktiver gemacht wird.

Die Berechtigung ist auf „Switch-OTC"-Medikamente beschränkt und nicht auf allgemeine Gesundheitslebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel, weil diese Produkte Wirkstoffe enthalten, die ursprünglich nur auf Rezept erhältlich waren. Diese Eingrenzung fördert Produkte mit nachgewiesener therapeutischer Wirkung. Das Wort „Switch" bezieht sich darauf, dass der Wirkstoff von einem verschreibungspflichtigen Medikament in ein rezeptfreies Medikament (OTC, über den Apothekentresen verkauft) umklassifiziert wurde.

Die Voraussetzung, eine Untersuchung oder Impfung durchgeführt zu haben, existiert, damit der Abzug Menschen zugutekommt, die sich bereits aktiv um ihre Gesundheit kümmern, und um den Anreiz mit dem übergeordneten politischen Ziel der Früherkennung und Krankheitsprävention in Einklang zu bringen. Ursprünglich mussten dafür Nachweisdokumente mit der Steuererklärung eingereicht werden, was als hohe Hürde galt; die Steuerreform 2022 vereinfachte dies so, dass nun die bloße Angabe in der Erklärung genügt.