Rechner für den Lebensversicherungsbeitragsabzug

Geben Sie einfach Ihre jährlich gezahlten Lebensversicherungsbeiträge für die Kategorien Allgemein, Pflege/Kranken und private Rentenversicherung ein, um den japanischen Lebensversicherungsbeitragsabzug (Einkommensteuer und Gemeindesteuer) nach neuem und altem System automatisch zu berechnen.

Der Lebensversicherungsbeitragsabzug ist ein Einkommensabzug, der es erlaubt, je nach gezahlten Lebensversicherungsbeiträgen einen bestimmten Betrag vom zu versteuernden Einkommen bei Einkommensteuer und Gemeindesteuer abzuziehen. Je nachdem, ob der Vertrag am oder nach dem 1. Januar 2012 (neues System) oder davor (altes System) abgeschlossen wurde, unterscheiden sich Kategorien, Obergrenzen und Berechnungstabellen. Geben Sie die jährlichen Beiträge für jede Kategorie ein, und dieses Tool wählt automatisch die günstigere Kombination aus neuem und altem System und berechnet den Abzugsbetrag.

Berechnungstabelle für das neue System (Verträge ab 1. Januar 2012)

Jährlich gezahlte Beiträge Einkommensteuerabzug Gemeindesteuerabzug
Bis ¥20.000 Voller Betrag der gezahlten Beiträge Voller Betrag der gezahlten Beiträge
Über ¥20.000 bis ¥40.000 Beiträge × 1/2 + ¥10.000 Beiträge × 1/2 + ¥6.000
Über ¥40.000 bis ¥80.000 Beiträge × 1/4 + ¥20.000 Beiträge × 1/4 + ¥14.000
Über ¥80.000 Pauschal ¥40.000 Pauschal ¥28.000

Diese Tabelle gilt gemeinsam für die drei Kategorien allgemeine Lebensversicherung, Pflege-/Krankenversicherung und private Rentenversicherung. Die Obergrenze je Kategorie liegt bei ¥40.000 für die Einkommensteuer und ¥28.000 für die Gemeindesteuer; die kombinierte Obergrenze aller drei Kategorien liegt bei ¥120.000 (Einkommensteuer) bzw. ¥70.000 (Gemeindesteuer).

Berechnungstabelle für das alte System (Verträge bis 31. Dezember 2011)

Jährlich gezahlte Beiträge Einkommensteuerabzug Gemeindesteuerabzug
Bis ¥25.000 Voller Betrag der gezahlten Beiträge Voller Betrag der gezahlten Beiträge
Über ¥25.000 bis ¥50.000 Beiträge × 1/2 + ¥12.500 Beiträge × 1/2 + ¥7.500
Über ¥50.000 bis ¥100.000 Beiträge × 1/4 + ¥25.000 Beiträge × 1/4 + ¥17.500
Über ¥100.000 Pauschal ¥50.000 Pauschal ¥35.000

Diese Tabelle gilt gemeinsam für die zwei Kategorien allgemeine Lebensversicherung und private Rentenversicherung (im alten System gibt es keine Kategorie für Pflege-/Krankenversicherung). Die Obergrenze je Kategorie liegt bei ¥50.000 für die Einkommensteuer und ¥35.000 für die Gemeindesteuer.

Simulator

Tipps

  • Auf der Bescheinigung über den Lebensversicherungsbeitragsabzug ist eindeutig angegeben, ob es sich um das „neue System" oder das „alte System" handelt. Auch innerhalb derselben Kategorie „allgemeine Lebensversicherung" kann sich die Einordnung je nach Vertragszeitpunkt unterscheiden — prüfen Sie daher unbedingt die Bescheinigung.
  • Wenn Sie in der Kategorie Allgemein oder private Rentenversicherung sowohl neue als auch alte Verträge haben, kann der Abzug nur nach altem System (Obergrenze ¥50.000) manchmal günstiger sein als die Kombination aus neuem und altem System (Obergrenze ¥40.000). Dieses Tool berechnet automatisch die günstigere Variante.
  • Auch wenn die jährlich gezahlten Beiträge die Obergrenze für den Abzug überschreiten (¥80.000 beim neuen System, ¥100.000 beim alten System), erhöht sich der Abzugsbetrag durch weitere Beitragserhöhungen nicht mehr. Es besteht keine Notwendigkeit, die Beiträge allein zur Erhöhung des Abzugs zu steigern.
  • Um den Abzug für private Rentenversicherungsbeiträge zu erhalten, muss Ihr Vertrag über einen „steuerlich qualifizierten Zusatz zur privaten Rentenversicherung" verfügen. Eine gewöhnliche Rentenversicherung ohne diesen Zusatz kann stattdessen unter die Kategorie allgemeine Lebensversicherung fallen — prüfen Sie dies anhand der Bescheinigung.

Häufig gestellte Fragen

Verträge, die am oder nach dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden, fallen unter das neue System, frühere Verträge unter das alte System. Auf der von der Versicherungsgesellschaft zugesandten Bescheinigung über den Lebensversicherungsbeitragsabzug ist die Kategorie „neues System" oder „altes System" eindeutig vermerkt — das ist die zuverlässigste Quelle zur Überprüfung.

Für die Kategorien allgemeine Lebensversicherung und private Rentenversicherung können Sie den größten Betrag aus folgenden drei Varianten wählen: nur mit neuen Verträgen berechnet, nur mit alten Verträgen berechnet, oder neue und alte Verträge zusammen berechnet (mit einer kombinierten Obergrenze von ¥40.000).

Darunter fallen Beiträge zu Kranken-, Pflege- und Krebsversicherungen sowie ähnlichen Policen, die Kosten für Krankenhausaufenthalte, ambulante Behandlungen oder Pflege abdecken. Da diese Kategorie erst mit der Steuerreform 2012 neu geschaffen wurde, gibt es dafür keine entsprechende Kategorie im alten System.

Zahlt man nur nach dem neuen System in allen drei Kategorien bis zur Obergrenze, ergibt sich für die Einkommensteuer ¥40.000 × 3 Kategorien = ¥120.000 und für die Gemeindesteuer ¥28.000 × 3 Kategorien = ¥84.000 — die Gemeindesteuer ist jedoch insgesamt auf ¥70.000 begrenzt und stößt dort an ihre Grenze.
ツールくん

Übrigens – warum der Lebensversicherungsbeitragsabzug in „neu" und „alt" aufgeteilt wurde

Der Lebensversicherungsbeitragsabzug ist ein traditionsreiches System, das 1951 eingeführt wurde. Nach der Einführung der neuen Kategorie für den Pflege-/Krankenversicherungsbeitragsabzug in der Steuerreform 2010 gelten für Verträge ab dem 1. Januar 2012 neue Kategorien und Obergrenzen. Frühere Verträge (altes System) wurden im Rahmen einer Übergangsregelung unverändert mit den bisherigen Kategorien und Obergrenzen beibehalten.

Hintergrund der Einführung des neuen Systems war, dass sich das öffentliche Pflegeversicherungssystem etabliert hatte und der Bedarf an privater Pflegeabsicherung zunahm. Früher gab es nur zwei Kategorien — Lebensversicherung und private Rentenversicherung —, und man geht davon aus, dass die Einführung einer eigenständigen Kategorie für Pflege-/Krankenversicherung dazu diente, den Abschluss von Medizin- und Pflegeversicherungen zu fördern.

Damit Vertragsnehmer des alten Systems keinen Nachteil erleiden, wurde zugleich ein Mechanismus geschaffen, der bei gleichzeitigem Bestehen neuer und alter Verträge die Wahl der günstigeren Variante ermöglicht. Da bei Lebensversicherungsverträgen die Beiträge oft über viele Jahre gezahlt werden, findet sich dieses Prinzip — bei Steuerreformen plötzliche Belastungsänderungen für bestehende Vertragsnehmer zu vermeiden — häufig in der japanischen Versicherungssteuerpolitik wieder.