Überstunden- & Artikel-36-Vereinbarung-Grenzwertprüfung | Kostenlos 45h/Monat & 360h/Jahr
Geben Sie Ihre monatlichen Überstunden und Feiertagsarbeitsstunden ein, um sofort die Einhaltung der Grenzwerte der japanischen Artikel-36-Vereinbarung (36-kyotei) zu prüfen: grundsätzlich 45 Stunden/Monat und 360 Stunden/Jahr, oder mit einer Sonderklausel bis zu 720 Stunden/Jahr, sofern unter 100 Stunden/Monat und ein Durchschnitt von 80 Stunden/Monat über 2 bis 6 Monate eingehalten werden.
Tipps
- Die Artikel-36-Vereinbarung bewertet Überstunden und Feiertagsarbeit unterschiedlich. Die Grundgrenzwerte (45h/Monat, 360h/Jahr) zählen nur Überstunden, aber die Sonderklausel-Grenzwerte (unter 100h/Monat, 80h/Monat im Mehrmonatsdurchschnitt) addieren zusätzlich die Feiertagsarbeit.
- Die Prüfung des gleitenden Durchschnitts muss für jedes Fenster bestanden werden, das im aktuellen Monat endet: die letzten 2, 3, 4, 5 und 6 Monate. Selbst wenn der aktuelle Monat unauffällig wirkt, kann ein einzelner hoher Monat weiter zurück einen längeren Durchschnitt über 80 Stunden treiben.
- Selbst mit einer geltenden Sonderklausel darf ein Monat pro Geschäftsjahr höchstens 6-mal die 45-Stunden-Grenze überschreiten. Eine siebte Überschreitung ist ein Verstoß, unabhängig davon, ob die Grenzwerte von 100h/Monat oder 720h/Jahr noch eingehalten werden.
- Dieses Tool liefert eine Referenzschätzung auf Basis selbst gemeldeter Daten. Nutzen Sie für tatsächliche Compliance-Entscheidungen die offiziellen Arbeitszeitaufzeichnungen Ihres Unternehmens und sprechen Sie frühzeitig mit Vorgesetzten oder der Personalabteilung, wenn Sie sich einer dieser Grenzen nähern.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – Die „Karoshi-Linie" und Japans Regulierung der Überstundengrenze
Die Artikel-36-Vereinbarung (benannt nach Artikel 36 des japanischen Arbeitsstandardgesetzes) ist der rechtliche Mechanismus, der Überstunden und Feiertagsarbeit überhaupt erst ermöglicht: Standardmäßig ist es verboten, über die gesetzlichen 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche hinaus zu arbeiten, und ein Unternehmen muss diese Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern bei der örtlichen Arbeitsaufsichtsbehörde einreichen, bevor es rechtmäßig Überstunden verlangen darf.
Reformen, die im April 2019 (für kleine und mittlere Unternehmen im April 2020) in Kraft traten, hoben das, was zuvor lediglich eine unverbindliche Verwaltungsrichtlinie war, zu einer rechtlich durchsetzbaren Grenze mit strafrechtlichen Sanktionen an. Die Schwellenwerte der Sonderklausel – unter 100 Stunden in einem einzelnen Monat und ein Durchschnitt von 80 Stunden über 2 bis 6 Monate – wurden auf das Niveau der sogenannten „Karoshi-Linie" festgelegt, jenem Überstundenniveau, das die japanischen Behörden für Arbeitsunfallentschädigung als stark mit Tod oder schwerer Erkrankung durch Überarbeitung verbunden ansehen.
Selbst die Grundgrenze von 45 Stunden/Monat und 360 Stunden/Jahr spiegelt ein Niveau wider, bei dem das Gesundheitsrisiko bei dauerhafter Überschreitung als steigend gilt. Die Sonderklausel ist strikt für vorübergehende, außergewöhnliche Umstände gedacht – ein Arbeitsplatz, der dauerhaft an diesen Obergrenzen kratzt, ist ein klares Signal, dass das Arbeitszeitmanagement überdacht werden sollte.