Kostenloser Quittungsgenerator (Vorlage & PDF-Speicherung)

Erstellen Sie eine Quittung kostenlos. Tragen Sie Empfänger, Betrag, Verwendungszweck und Ausstellerdaten ein — die A4-Vorschau entsteht beim Tippen und lässt sich direkt aus dem Browser als PDF speichern. Die japanische Stempelsteuer wird automatisch geprüft, Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht.

Was dieser Quittungsgenerator leistet

Mit diesem Quittungsgenerator erstellen Sie eine Quittung direkt im Browser, indem Sie Empfänger, Betrag, Verwendungszweck und Ausstellerdaten eintragen — anschließend speichern Sie das Ergebnis als PDF. Während Sie tippen, aktualisiert sich die A4-Vorschau auf der rechten Seite, sodass Sie das gedruckte Erscheinungsbild schon vorab prüfen können. Selbst wenn gerade kein vorgedruckter Quittungsblock zur Hand ist, lässt sich so vor Ort eine Quittung ausstellen.

Während ein Rechnungsgenerator einen noch zu zahlenden Betrag ausweist, bestätigt eine Quittung einen bereits erhaltenen Betrag. Entsprechend unterscheiden sich auch die Pflichtangaben: Eine Quittung braucht einen Verwendungszweck, der klarstellt, wofür der Betrag steht, und — wenn es um Geschäfte in Japan geht — die Prüfung, ob ab einem Nettobetrag von 50.000 Yen eine Stempelsteuer fällig wird. Dieser Generator berechnet den erforderlichen Stempelsteuerbetrag automatisch aus dem eingegebenen Betrag.

Eine Registrierung oder ein Datei-Upload sind nicht nötig. Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht, und der Entwurf wird ausschließlich auf Ihrem eigenen Gerät gespeichert. So lassen sich auch sensible Angaben wie Namen und Beträge von Geschäftspartnern verarbeiten, ohne sie einem fremden Server anzuvertrauen.

So erstellen Sie eine Quittung

  1. Datum, Nummer und Betrag eingeben Prüfen Sie Ausstellungsdatum und Quittungsnummer und tragen Sie den erhaltenen Betrag ein. Über eine Schaltfläche legen Sie fest, ob es sich um einen Brutto- oder Nettobetrag handelt.
  2. Verwendungszweck und Zahlungsart wählen Geben Sie im Feld für den Verwendungszweck an, wofür der Betrag erhalten wurde, oder wählen Sie einen Vorschlag aus. Legen Sie außerdem die Zahlungsart fest, etwa Bargeld oder Überweisung.
  3. Aussteller und Empfänger eintragen Erfassen Sie Name, Anschrift und Kontaktdaten des Ausstellers. Für den Empfänger lässt sich eine passende Anrede auswählen.
  4. Stempelsteuerpflicht prüfen Bei der Währung Yen wird abhängig vom Nettobetrag automatisch angezeigt, ob und in welcher Höhe eine Stempelsteuer anfällt. Handelt es sich um einen rein privaten Vorgang ohne geschäftlichen Hintergrund, setzen Sie das entsprechende Häkchen.
  5. Drucken und als PDF speichern Klicken Sie auf „Drucken und als PDF speichern“, um den Druckdialog zu öffnen. Wählen Sie dort „Als PDF speichern“, um eine reine PDF-Datei des Dokuments zu erhalten.

Tipps für die Nutzung

  • Die japanische Stempelsteuer fällt nur an, wenn die Quittung als Papierdokument ausgestellt wird. Wird sie stattdessen ausschließlich elektronisch übermittelt, etwa als PDF per E-Mail, entsteht nach Auffassung der japanischen Steuerbehörde keine Stempelsteuerpflicht. Entscheidend ist also, ob das Dokument tatsächlich in Papierform übergeben wird.
  • Ein allgemeiner Verwendungszweck wie „Für Waren“ ist zulässig, doch bei der Spesenabrechnung erspart eine konkrete Angabe dessen, was gekauft wurde, spätere Rückfragen. Sie können jederzeit einen eigenen Text eingeben, der nicht in den Vorschlägen enthalten ist.
  • In Japan ist bei Beträgen unter 50.000 Yen keine Stempelsteuer fällig. Liegt der Betrag genau bei 50.000 Yen, wird die Steuer bereits fällig — maßgeblich ist also, ob der Nettobetrag 49.999 Yen oder weniger beträgt.
  • Verkauft beispielsweise eine Privatperson einen Gegenstand aus dem eigenen Haushalt, gilt dies nicht als geschäftliche Tätigkeit im Sinne des japanischen Stempelsteuerrechts — dann ist unabhängig von der Höhe keine Stempelsteuer fällig. Prüfen Sie dieses Häkchen bei Flohmarkt- oder privaten Verkäufen.
  • Mit einer eingetragenen Registrierungsnummer lässt sich diese Quittung in Japan als vereinfachte qualifizierte Rechnung verwenden. Das ist besonders für Einzelhandel, Gastronomie und Taxiunternehmen relevant, die an eine Vielzahl unbestimmter Kunden verkaufen.
  • Stellen Sie wiederholt Quittungen für denselben Empfänger aus, bleibt der Entwurf gespeichert — Sie müssen nur Datum und Nummer ändern. Wechseln Sie zu einem anderen Empfänger, löschen Sie die Angaben zuvor mit „Zurücksetzen“.

Typische Anwendungsfälle

Selbstständige und Freiberufler quittieren einen Zahlungseingang

Ob Warenwert, Servicegebühr oder Mitgliedsbeitrag in bar oder per Überweisung erhalten wurde — der passende Verwendungszweck lässt sich direkt aus den Vorschlägen auswählen.

Stempelsteuerpflicht ab 50.000 Yen prüfen

Nach Eingabe des Nettobetrags werden Stempelsteuerpflicht und Höhe (ab 200 Yen) automatisch angezeigt. Die gestaffelten Steuersätze müssen dafür nicht auswendig bekannt sein.

Als vereinfachte qualifizierte Rechnung in Japan ausstellen

Mit eingetragener Registrierungsnummer lässt sich eine Quittung ausstellen, die Einzelhandel, Gastronomie oder Taxiunternehmen ohne Angabe eines Empfängernamens in vereinfachter Form ausgeben können.

Quittung für einen privaten Verkauf ausstellen

Bei der Übergabe eines hochwertigen Gegenstands über eine Flohmarkt-App oder einen privaten Verkauf lässt sich mit dem Häkchen „Privater Beleg ohne geschäftlichen Hintergrund“ bestätigen, dass unabhängig vom Betrag keine Stempelsteuer anfällt.

Ersatz, wenn kein vorgedruckter Quittungsblock zur Hand ist

Auch wenn im Geschäft oder unterwegs kein Papierblock verfügbar ist, lässt sich die Quittung direkt vom Smartphone oder Tablet aus eintragen und anschließend als PDF speichern oder ausdrucken.

Begriffe rund um die Quittung

Verwendungszweck
Der Satz auf der Quittung, der angibt, wofür der Betrag erhalten wurde. Allgemeine Formulierungen wie „Für Waren“ sind üblich, eine möglichst konkrete Angabe ist jedoch vorzuziehen.
Stempelsteuer (Japan)
Eine Steuer, die durch das Aufkleben einer Stempelmarke entrichtet wird. Bei Quittungen über den Empfang von Geld oder Wertpapieren fällt sie in Japan grundsätzlich an, sobald der ausgewiesene Nettobetrag 50.000 Yen oder mehr beträgt.
Stempelsteuergesetz
Ein japanisches Steuergesetz, das die Erstellung bestimmter Dokumente mit einer Steuer belegt. Eine Quittung über den Empfang von Geld oder Wertpapieren gehört zu den steuerpflichtigen Dokumenten, deren Steuerhöhe sich nach dem ausgewiesenen Betrag staffelt.
Privater Beleg ohne geschäftlichen Hintergrund
Eine Quittung, die eine Privatperson ohne eigenen Gewerbebetrieb ausstellt, etwa ein Angestellter. Da dies nicht als geschäftliche Tätigkeit im Sinne des japanischen Stempelsteuergesetzes gilt, entfällt die Stempelsteuer unabhängig von der Höhe des Betrags.
Vereinfachte qualifizierte Rechnung
Eine in Japan zulässige, vereinfachte Form der qualifizierten Rechnung für Betriebe wie Einzelhandel, Gastronomie oder Taxiunternehmen, die an eine Vielzahl unbestimmter Kunden verkaufen. Der Name des Empfängers kann entfallen, eine Registrierungsnummer ist jedoch anzugeben.
Registrierungsnummer
Eine Nummer, die Betrieben zugeteilt wird, die sich beim japanischen Finanzamt als Aussteller qualifizierter Rechnungen registriert haben. Sie besteht aus einem „T“ gefolgt von 13 Ziffern; bei juristischen Personen entspricht sie der Unternehmensnummer.

Häufige Fragen

Alle Funktionen sind kostenlos nutzbar, eine Anmeldung oder E-Mail-Adresse wird nicht benötigt. Die Anzahl der erstellbaren Quittungen ist nicht begrenzt.

Nein. Berechnung und Erstellung des PDFs erfolgen vollständig in Ihrem Browser, nichts wird an einen Server gesendet. Der Entwurf wird nur lokal auf diesem Gerät gespeichert — nutzen Sie einen gemeinsam verwendeten Computer, sollten Sie vor dem Schließen der Seite „Zurücksetzen“ anklicken.

Liegt der ausgewiesene Nettobetrag unter 50.000 Yen, ist keine Stempelsteuer fällig. Zwischen 50.000 und 1.000.000 Yen beträgt sie 200 Yen, über 1.000.000 bis 2.000.000 Yen 400 Yen, und steigt mit zunehmendem Betrag weiter in Stufen. Dieser Generator berechnet die Höhe automatisch aus dem eingegebenen Betrag.

Nach Auffassung der japanischen Steuerbehörde entsteht keine Stempelsteuerpflicht, wenn die Quittung ausschließlich elektronisch erstellt wird, etwa als PDF, und niemals als Papierdokument ausgedruckt oder übergeben wird. Die Steuer wird nur fällig, wenn das Dokument tatsächlich auf Papier ausgestellt und übergeben wird.

Eine Kreditkartenzahlung gilt in Japan als Kreditgeschäft und nicht als unmittelbarer Geldempfang. Wird dieser Umstand auf der Quittung vermerkt, fällt sie nicht unter die stempelsteuerpflichtigen Quittungen über den Empfang von Geld oder Wertpapieren, und es ist keine Stempelmarke erforderlich.

Tragen Sie die Registrierungsnummer des Ausstellers ein (ein „T“ gefolgt von 13 Ziffern). Betriebe wie Einzelhandel, Gastronomie oder Taxiunternehmen, die an eine Vielzahl unbestimmter Kunden verkaufen, dürfen diese vereinfachte Form ohne Angabe eines Empfängernamens ausstellen.

Das Einfügen von Bildern wird derzeit nicht unterstützt. Benötigen Sie einen Stempelabdruck, ergänzen Sie ihn nach dem Speichern als PDF mit einer PDF-Bearbeitungssoftware oder einem Dienst für elektronische Stempel, oder drucken Sie das Dokument aus und stempeln es von Hand.
Tool-kun

Übrigens – die japanische Stempelsteuer reicht bis in die Edo-Zeit zurück

Die Idee, Dokumente selbst zu besteuern, ist keineswegs eine Erfindung der Neuzeit. Bereits das Shogunat der Edo-Zeit erhob auf Gewerbeerlaubnisse etwa für Pfandleiher oder Sakebrauereien Abgaben, die als „Unjokin“ oder „Myogakin“ bezeichnet wurden, und an vielen Orten mussten Urkunden ähnlicher Art gegen eine Art Gebühr ausgestellt werden. In der heutigen, direkten Form — dem Aufkleben einer Papiermarke — erschien die Steuer erstmals 1873, als mit den „Vorschriften zum Gebrauch von Stempelmarken auf Quittungen“ ein entsprechendes Regelwerk erlassen wurde. Diese Verordnung gilt als Ursprung des japanischen Stempelsteuersystems, das seither seit fast 150 Jahren Dokumente als solche besteuert.

Die Idee der Stempelsteuer ist auch weltweit betrachtet nichts Ungewöhnliches. Als ihr Ursprung gilt ein System aus den Niederlanden des 17. Jahrhunderts, bei dem amtliche Dokumente mit einem Steuersiegel versehen wurden, und in England wurde 1694 der Stamp Act erlassen. Dieses britische Stempelsteuergesetz wurde später berühmt, weil es auch auf die amerikanischen Kolonien ausgedehnt wurde: Als das Parlament in London 1765 eine Steuer auf Drucksachen und Urkunden beschloss, protestierten die Kolonien mit dem Ruf „No taxation without representation“ — ein Funke, der mit zum Unabhängigkeitskrieg beitrug. Die Besteuerung eines einzelnen Blatts Papier wurde so zum Auslöser eines Konflikts, der sich über den ganzen Atlantik erstreckte.

Zurück zur japanischen Quittung: Die Schwelle, ab der eine Stempelsteuer fällig wird — heute ein Nettobetrag von 50.000 Yen —, wurde mehrfach angehoben. Früher lag sie bei 30.000 Yen, im April 2014 wurde sie auf 50.000 Yen erhöht. Dahinter steht offenbar die Überlegung, dass es unverhältnismäßig viel Aufwand bedeutet, auch kleine alltägliche Zahlungen als steuerpflichtiges Dokument zu behandeln. Mit dem zunehmenden bargeldlosen Zahlungsverkehr dürfte diese Schwelle auch künftig Gegenstand von Diskussionen bleiben.

Nebenbei bemerkt: Dass bei einer Kreditkartenzahlung keine Stempelsteuer anfällt, liegt daran, dass die Steuer gezielt an den unmittelbaren Geldempfang bei einer Quittung über Geld oder Wertpapiere anknüpft. Eine Kartenzahlung läuft dagegen über ein Kreditinstitut und gilt als Kreditgeschäft, bei dem in diesem Moment kein Geld unmittelbar übergeben wird. Beim gleichen Einkaufsbetrag entscheidet also allein die Zahlungsart darüber, ob auf dem betreffenden Blatt Papier eine Steuer lastet — eine der Eigenheiten, die nur die Stempelsteuer so mit sich bringt.