Prüfung des Zweitwagen-Rabatts und Klassen-Simulator
Prüfen Sie anhand der Klasse des ersten Fahrzeugs, der Vertragsverhältnisse, der Fahrzeugklasse und der Beziehung der Versicherungsnehmer, ob der japanische Zweitwagen-Rabatt (Start in Klasse 7) gilt, und schätzen Sie die Ersparnis gegenüber Klasse 6.
Bedingungen für den Zweitwagen-Rabatt
Wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind, kann ein zweiter (oder späterer) neuer Vertrag statt in der üblichen Klasse 6 in Klasse 7 beginnen.
| Klasse des ersten Fahrzeugs | Der bestehende Vertrag des ersten Fahrzeugs hat eine No-Fleet-Klasse von 11 oder höher. |
|---|---|
| Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter | Bei beiden Verträgen sind der namentlich genannte Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter Privatpersonen. Verträge, bei denen ein Unternehmen als Versicherungsnehmer oder Halter auftritt, sind nicht anspruchsberechtigt. |
| Nutzung und Klasse des Fahrzeugs | Beide Fahrzeuge gehören zu einer der "8 privaten Fahrzeugklassen" (normaler Pkw, Kompakt-Pkw, Kei-Pkw, Leicht-Lkw bis 2 Tonnen und ähnliche, für die private Nutzung vorgesehene Klassen). |
| Verhältnis zwischen den Versicherungsnehmern | Der namentlich genannte Versicherungsnehmer des zweiten Fahrzeugs ist der erste Versicherungsnehmer selbst, dessen Ehepartner oder ein im selben Haushalt lebender Verwandter. |
Der Zweitwagen-Rabatt ist eine Rabattregel, die japanische Versicherer im Rahmen des No-Fleet-Klassensystems üblicherweise anwenden. Die genauen Bedingungen legt jeder Versicherer selbst fest. Bestätigen Sie die offizielle Anspruchsberechtigung daher bei dem Versicherer, mit dem Sie abschließen möchten.
Tipps
- Die Klasse des ersten Fahrzeugs finden Sie im Versicherungsschein oder im Online-Kundenkonto des Versicherers. Bestätigen Sie bei einem schon länger laufenden Vertrag die aktuelle Klasse, bevor Sie sie eintragen.
- Die "8 privaten Fahrzeugklassen" umfassen normale, kompakte und Kei-Pkw sowie Leicht-Lkw, die überwiegend privat genutzt werden; gewerbliche oder große Fahrzeuge sind möglicherweise nicht anspruchsberechtigt.
- Ist auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, beginnt der neue Vertrag nicht in Klasse 7, sondern wie üblich in Klasse 6.
- Geben Sie den geschätzten Jahresbeitrag für Klasse 6 ein, um zusätzlich die geschätzte Ersparnis bei einem Start in Klasse 7 zu sehen.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – Der Zweitwagen-Rabatt ist eine Versichererregel, kein branchenweites System
Der Name "Zweitwagen-Rabatt" ist eine branchenübliche Bezeichnung, kein durch Gesetz oder Standardbedingungen offiziell definierter Begriff. Das No-Fleet-Klassensystem selbst, das von der japanischen Tariforganisation festgelegt wird, unterscheidet nicht zwischen einem "ersten" und einem "zweiten" Fahrzeug. Tatsächlich baut jeder Versicherer diesen Rabatt als eigene Produktregel ein, weshalb sich die genauen Bedingungen und geforderten Unterlagen von Anbieter zu Anbieter unterscheiden können.
Dieser Rabatt entstand, weil immer mehr Haushalte mehrere Fahrzeuge besitzen. Ein völlig neuer Vertrag beginnt normalerweise ohne Schadenhistorie in Klasse 6. Wenn derselbe Haushalt beim ersten Fahrzeug aber bereits über Jahre schadenfrei gefahren ist, lässt sich auch das zweite Fahrzeug als etwas geringeres Risiko einstufen. Da der Unterschied zwischen den Sätzen von Klasse 6 und Klasse 7 mehr als zehn Prozentpunkte beträgt, ist das für Haushalte mit mehreren Fahrzeugen ein durchaus spürbarer Betrag.
In der Praxis verlangen Versicherer bei der Beantragung meist eine Kopie des Versicherungsscheins des ersten Fahrzeugs oder einen anderen Nachweis der Vertragsdaten. Ein Versichererwechsel kann es dem neuen Anbieter zudem erschweren, die Historie des ersten Fahrzeugs zu prüfen, was den Vorgang manchmal verzögert. Haushalte, die alle Fahrzeuge beim selben Versicherer halten, erleben die Abwicklung meist als deutlich unkomplizierter.