Japanischer Kfz-Versicherung: Schaden melden vs. selbst zahlen – Break-Even-Simulator

Geben Sie Reparaturkosten, Selbstbeteiligung, aktuelle Schadenfreiheitsklasse und Jahresbeitrag ein, um 10 Jahre Beitragserhöhung durch Klassenrückstufung zu simulieren und den Break-Even-Punkt gegenüber einer Selbstzahlung zu finden.

Auswirkung auf die Klasse und Zuschlagsperiode nach Schadenkategorie

Wie stark Ihre Klasse im Folgejahr sinkt und wie lange der Unfallzuschlagsfaktor gilt, hängt von der Schadenart ab.

Schadenkategorie Auswirkung auf die Klasse Zuschlagsperiode
3-Klassen-Rückstufung Die Klasse sinkt im Folgejahr um 3 (zusammen mit der entgangenen +1-Klasse effektiv ein Unterschied von 4 Klassen) 3 Jahre
1-Klassen-Rückstufung Die Klasse sinkt im Folgejahr um 1 (zusammen mit der entgangenen +1-Klasse effektiv ein Unterschied von 2 Klassen) 1 Jahr
Nicht anrechenbarer Schaden Die Klasse steigt wie ohne Schaden um 1 (die Nutzung der Versicherung wirkt sich nicht auf die Klasse aus) Entfällt

Das Klassensystem und die Zuschlagsperioden basieren auf Angaben der japanischen General Insurance Rating Organization und des japanischen Versicherungsverbands. Die Zu-/Abschlagssätze je Klasse entsprechen den Referenzsätzen, die die Rating Organization im Juni 2021 veröffentlicht hat.

Tipps zur Nutzung

  • Prüfen Sie vor der Eingabe Ihren Versicherungsschein oder das Kundenportal auf aktuellen Jahresbeitrag und Klasse – die Klasse steht im Feld „Schadenfreiheitsklasse (No-Fleet)“.
  • Bei Unsicherheit über die Schadenkategorie fragen Sie die Schadenannahme Ihres Versicherers: Haftpflicht- und Kaskoschäden gelten meist als „3-Klassen-Rückstufung“, Diebstahl oder Vandalismus unter Teilkasko meist als „1-Klassen-Rückstufung“.
  • Die Selbstbeteiligung ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Betrag. Prüfen Sie im Zweifel das Feld „Selbstbeteiligung“ auf Ihrem Versicherungsschein.
  • Diese Simulation isoliert nur den Effekt von Klasse und Unfallzuschlag. Andere Beitragsfaktoren wie eine Änderung der Fahrzeugtypklasse sind nicht enthalten.

Häufig gestellte Fragen

Vergleichen Sie die erwartete Leistung (Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung) mit der kumulierten Beitragserhöhung der Folgejahre durch Klassenrückstufung und Unfallzuschlag. Ist die kumulierte Erhöhung größer, kann Selbstzahlen insgesamt günstiger sein.

Nach einer Rückstufung durch eine Meldung gilt für eine bestimmte Zeit (3 Jahre bei 3-Klassen-Rückstufung, 1 Jahr bei 1-Klassen-Rückstufung) ein „Unfallzuschlagsfaktor“, der selbst bei gleicher Klasse einen geringeren Rabatt bietet als bei schadenfreien Verträgen – der Beitrag ist in dieser Zeit besonders hoch.

Nicht anrechenbare Schäden (z. B. über Rechtsschutz- oder Haftpflichtbausteine) wirken sich weder auf die Klasse noch auf den Beitrag aus – im Vergleich zur Selbstzahlung entsteht in der Regel kein Nachteil. Hier können Sie bedenkenlos melden.

Dieser Simulator geht davon aus, dass nach diesem einen Schaden kein weiterer eintritt. Ein zweiter Schaden während der Zuschlagsperiode kann diese verlängern oder die Klasse weiter senken, sodass die tatsächliche Belastung höher ausfallen kann als hier geschätzt.
ツールくん

Übrigens – warum man sagt, kleine Schäden „lohnt es sich nicht zu melden“

Das japanische Schadenfreiheitsklassensystem legt die Klasse des Folgejahres allein danach fest, ob und wie oft ein Schaden gemeldet wurde – nicht danach, wie hoch die Auszahlung war. Ein kleiner Schaden mit wenigen zehntausend Yen Reparaturkosten senkt die Klasse also genauso stark wie ein großer Schaden mit einer Million Yen, solange beide als „3-Klassen-Rückstufung“ eingestuft werden. Je kleiner die Reparaturkosten, desto eher übersteigt die kumulierte Beitragserhöhung die Leistung – daher der oft gehörte Rat, kleine Schäden nicht zu melden.

Neben der Klassenrückstufung wird die Zuschlagsperiode leicht übersehen. Bei gleicher Klasse unterscheidet sich der Rabatt je nachdem, ob diese Klasse schadenfrei erreicht wurde oder durch eine Rückstufung. Bei einer 3-Klassen-Rückstufung wirkt sich dieser Unterschied 3 Jahre lang auf den Beitrag aus, bei einer 1-Klassen-Rückstufung 1 Jahr lang – die tatsächliche Belastung ist also größer, als „drei Klassen niedriger“ zunächst vermuten lässt.

Bei Schäden mit hohen Auszahlungen, etwa Personenschäden in der Haftpflicht, überwiegt der Vorteil einer Meldung meist auch nach Abzug künftiger Beitragserhöhungen. Weil das Klassensystem die Anzahl der Schäden statt ihrer Höhe betrachtet, lohnt sich eine Meldung besonders bei teuren Schäden, während bei kleineren Schäden die Selbstzahlung eine echte Option ist.