Rechner für die japanische Arbeitslosenversicherung (Grundleistung / Kihon Teate Simulator)

Geben Sie Ihr Gehalt vor dem Ausscheiden, Ihr Alter, den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (freiwillig oder betrieblich veranlasst) sowie Ihre Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung ein, um den voraussichtlichen Tagessatz der Grundleistung, die vorgesehenen Leistungstage und den geschätzten Gesamtbetrag der japanischen Arbeitslosenversicherung ("Kihon Teate") zu berechnen.

Was die Berechnung der japanischen Arbeitslosenversicherung (Grundleistung) bedeutet

Die häufig als „Arbeitslosenversicherung“ bezeichnete Leistung ist offiziell die „Grundleistung (Kihon Teate)“ der japanischen Arbeitslosenversicherung. Zunächst wird aus dem Gehalt der letzten 6 Monate vor dem Ausscheiden das sogenannte „Tagesgehalt“ ermittelt. Dieses wird mit einem nach Altersgruppe festgelegten Leistungssatz (80 % bis 45 %, wobei der Satz mit steigendem Gehalt sinkt – ein degressives System) multipliziert, um den „Tagessatz der Grundleistung“ zu erhalten. Multipliziert man diesen Tagessatz mit den „vorgesehenen Leistungstagen“, die sich nach Ausscheidensgrund, Alter und Versicherungszeit richten, ergibt sich der geschätzte Gesamtbetrag der Leistung.

Der Tagessatz der Grundleistung unterliegt je nach Altersgruppe einer Ober- und Untergrenze, sodass unabhängig von der Höhe des Gehalts kein unbegrenzter Betrag ausgezahlt wird. Zudem sind die vorgesehenen Leistungstage bei unfreiwilligem, „betrieblich veranlasstem“ Ausscheiden – etwa wegen Insolvenz oder Entlassung – großzügiger bemessen als bei einer freiwilligen Kündigung. Dieses Tool fasst diese zusammenwirkenden Berechnungen in einer einzigen Übersicht zusammen.

Schritte zur Berechnung der Arbeitslosenversicherung

  1. Geben Sie Ihr Alter beim Ausscheiden ein Die Altersgruppe bestimmt sowohl die Obergrenze des Tagessatzes der Grundleistung als auch die anzuwendende Tabelle für die vorgesehenen Leistungstage.
  2. Wählen Sie den Grund für das Ausscheiden Geben Sie an, ob Sie freiwillig gekündigt haben oder betrieblich veranlasst ausgeschieden sind, etwa durch Insolvenz oder Entlassung.
  3. Geben Sie Ihr Gesamtgehalt der letzten 6 Monate vor dem Ausscheiden ein Geben Sie die Summe aus regelmäßig gezahltem Gehalt, Überstundenvergütung und Zulagen ohne Bonuszahlungen ein.
  4. Geben Sie Ihre Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung ein Geben Sie die kumulierte Versicherungszeit in Monaten ein.

Tipps für die Nutzung

  • Das Tagesgehalt wird als „Gesamtgehalt der letzten 6 Monate vor dem Ausscheiden ÷ 180“ berechnet. Da Bonuszahlungen nicht eingerechnet werden, sollten Sie als Richtwert etwa das Sechsfache Ihres monatlichen Bruttogehalts vor Abzügen (ohne Bonus) eingeben.
  • Ob Sie als besonders Anspruchsberechtigte(r) (betrieblich veranlasst) eingestuft werden, richtet sich nach dem auf der Abmeldebescheinigung ("Rishokuhyo") vermerkten Code für den Ausscheidensgrund. Auch wenn eine Kündigung zunächst als freiwillig behandelt wurde, kann sie bei tatsächlicher Insolvenz oder Entlassung des Arbeitgebers auf Widerspruch hin als betrieblich veranlasst umklassifiziert werden.
  • Bei freiwilliger Kündigung beträgt die Sperrzeit für ein Ausscheiden ab Oktober 2020 grundsätzlich 2 Monate, kann jedoch auf 3 Monate verlängert werden, wenn es sich innerhalb von 5 Jahren um die dritte oder eine weitere freiwillige Kündigung handelt.
  • Die Grundleistung ist steuerfrei, zählt jedoch bei der Beurteilung des „Jahreseinkommens“ für den Unterhaltsabzug grundsätzlich nicht mit. Prüfen Sie daher gesondert zusammen mit anderen Einkünften, ob eine steuerliche Angehörigenberücksichtigung weiterhin möglich ist.

Anwendungsfälle für den Rechner zur Arbeitslosenversicherung

Vor der Kündigung einen Überblick über die Lebenshaltungskosten gewinnen

Verschaffen Sie sich vorab einen Eindruck davon, wie weit die Arbeitslosenversicherung Ihre Lebenshaltungskosten während der Jobsuche abdecken kann, als Grundlage für Ihre Sparplanung.

Freiwillige Kündigung und betrieblich veranlasstes Ausscheiden vergleichen

Vergleichen Sie, wie stark sich die vorgesehenen Leistungstage je nach Ausscheidensgrund unterscheiden, und nutzen Sie dies als Anlass, die Angaben auf Ihrer Abmeldebescheinigung zu überprüfen.

Den Zeitpunkt eines Arbeitsplatzwechsels abwägen

Da sich die vorgesehenen Leistungstage ändern, sobald die Versicherungszeit bestimmte Schwellenwerte (1, 5, 10 oder 20 Jahre) überschreitet, kann dies eine Entscheidungshilfe für den Zeitpunkt des Ausscheidens sein.

Vergleich mit anderen Leistungen

Nützlich, um den Betrag mit anderen Leistungen der Arbeitslosen- oder Krankenversicherung zu vergleichen, etwa dem Krankengeld oder dem Elternzeit-Geld.

Glossar zur Arbeitslosenversicherung

Grundleistung (Kihon Teate)
Die zentrale Leistung im Rahmen der Arbeitslosenunterstützung der japanischen Arbeitslosenversicherung, im Alltag meist als „Arbeitslosenversicherung“ oder „Arbeitslosengeld“ bezeichnet.
Tagesgehalt (Chingin Nikkugaku)
Ein grober Richtwert für das tägliche Gehalt, berechnet, indem das Gesamtgehalt der letzten 6 Monate vor dem Ausscheiden (ohne Bonuszahlungen) durch 180 geteilt wird.
Tagessatz der Grundleistung (Kihon Teate Nikkugaku)
Der pro Tag ausgezahlte Betrag, berechnet, indem das Tagesgehalt mit einem von der Altersgruppe abhängigen Leistungssatz multipliziert wird.
Vorgesehene Leistungstage (Shotei Kyufu Nissu)
Die Höchstanzahl der Tage, für die die Grundleistung bezogen werden kann. Sie liegt je nach Ausscheidensgrund, Alter beim Ausscheiden und Versicherungszeit zwischen 90 und 330 Tagen.
Besonders Anspruchsberechtigte(r) (Tokutei Jukyu Shikakusha)
Eine Person, die unfreiwillig aus betrieblichen Gründen wie Insolvenz oder Entlassung ausgeschieden ist. Dieser Status führt zu großzügigeren vorgesehenen Leistungstagen als bei einer gewöhnlichen freiwilligen Kündigung.
Wartezeit (Taiki Kikan)
Ein Zeitraum von 7 Tagen ab dem Tag der Meldung als Arbeitsuchende(r) bei Hello Work, in dem die Arbeitslosigkeit bestätigt wird. Während dieser Zeit wird keine Grundleistung ausgezahlt.
Sperrzeit (Kyufu Seigen Kikan)
Ein zusätzlicher Zeitraum nach der Wartezeit, in dem bei freiwilliger Kündigung keine Auszahlung erfolgt. Für ein Ausscheiden ab Oktober 2020 beträgt sie grundsätzlich 1 bis 2 Monate.

Häufig gestellte Fragen

Ja, all diese Begriffe bezeichnen umgangssprachlich dieselbe Leistung: die „Grundleistung (Kihon Teate)“ der japanischen Arbeitslosenversicherung. Der offizielle Name lautet Grundleistung, im allgemeinen Sprachgebrauch wird jedoch meist von Arbeitslosenversicherung oder Arbeitslosengeld gesprochen.

Sowohl die vorgesehenen Leistungstage als auch der Zeitraum bis zum Beginn der Auszahlung unterscheiden sich. Bei betrieblich veranlasstem Ausscheiden (z. B. Insolvenz oder Entlassung, als besonders Anspruchsberechtigte eingestuft) sind die vorgesehenen Leistungstage großzügiger, und die Auszahlung beginnt bereits kurz nach der 7-tägigen Wartezeit. Bei freiwilliger Kündigung sind die vorgesehenen Leistungstage kürzer, und zusätzlich zur Wartezeit besteht eine Sperrzeit von 1 bis 3 Monaten.

Ja. Für jede Altersgruppe (unter 30, 30–44, 45–59 und 60–64 Jahre) ist ein Höchstbetrag festgelegt, sodass unabhängig von der Höhe des Tagesgehalts nie mehr als dieser Höchstbetrag ausgezahlt wird.

Wer ab 65 Jahren ausscheidet, erhält nicht die Grundleistung, sondern die gesonderte „Leistung für ältere Arbeitsuchende“, die als Einmalzahlung statt als Tagessatz gewährt wird. Da sich die Berechnungsmethode unterscheidet, deckt dieses Tool diesen Fall nicht ab.

Ab dem Tag der Meldung als Arbeitsuchende(r) bei Hello Work (der öffentlichen Arbeitsvermittlung Japans) gilt eine 7-tägige Wartezeit. Danach beginnt bei freiwilliger Kündigung die Auszahlung erst nach einer zusätzlichen Sperrzeit von 1 bis 3 Monaten. Bei betrieblich veranlasstem Ausscheiden entfällt die Sperrzeit, und die Leistung wird bereits ab dem Tag nach Ablauf der Wartezeit gewährt.
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Übrigens – Warum sich die Leistungsdauer bei freiwilliger Kündigung und betrieblich veranlasstem Ausscheiden so stark unterscheidet

Während die vorgesehenen Leistungstage bei einer freiwilligen Kündigung höchstens 150 Tage betragen, können besonders Anspruchsberechtigte (betrieblich veranlasst, etwa durch Insolvenz oder Entlassung) je nach Alter und Versicherungszeit bis zu 330 Tage lang Leistungen beziehen. Dieser Unterschied besteht, weil das japanische Arbeitslosenversicherungssystem den Grad der eigenen Verantwortung für die Umstände des Ausscheidens in der Großzügigkeit der Leistung widerspiegelt. Wer ohne eigenes Verschulden – etwa durch Insolvenz oder Entlassung – den Arbeitsplatz verliert und dabei keine ausreichende Zeit zur Vorbereitung auf eine neue Arbeitsuche hatte, benötigt nach dieser Logik eine längere Phase der Einkommenssicherung.

Auch die Formel für den Tagessatz der Grundleistung, die den Leistungssatz je nach Tagesgehalt stufenweise von 80 % bis auf minimal 50 % absenkt, folgt bewusst keinem einheitlichen Satz für alle. Bei niedrigeren Einkommen machen Fixkosten einen größeren Anteil der Lebenshaltungskosten aus, sodass ein Einkommensrückgang stärker ins Gewicht fällt – daher der vergleichsweise großzügige Satz von bis zu 80 % am unteren Ende. Bei höheren Einkommen wird der Satz hingegen aus Gründen der Einkommensumverteilung gedrosselt. Dass die Obergrenze speziell für die Altersgruppe 60 bis 64 Jahre mit 45 % noch niedriger liegt, beruht auf der Annahme, dass Personen in diesem Alter kurz vor dem Bezug der gesetzlichen Rente stehen und leichter auf andere Einkommensquellen zurückgreifen können.

Die Ober- und Untergrenzen sowohl des Tagessatzes der Grundleistung als auch des Tagesgehalts werden jedes Jahr am 1. August automatisch anhand der Veränderung des durchschnittlichen regelmäßigen Gehalts aus der „Monatlichen Arbeitsstatistik“ angepasst. Dieses System soll verhindern, dass das Leistungsniveau angesichts sich wandelnder Konjunktur- und Lohnverhältnisse starr bleibt – deshalb ändern sich die Beträge Jahr für Jahr um einige Hundert Yen, ohne dass dafür eine Gesetzesänderung erforderlich wäre.