Japan-"Einkommensmauer"-Rechner (1,03/1,06/1,30/1,50 Mio. Yen)
Jahreseinkommen eingeben und im Diagramm sehen, wie sich das Nettoeinkommen beim Überschreiten der japanischen "Einkommensmauern" (1,03/1,23 Mio., 1,06 Mio., 1,30 Mio., 1,50 Mio. Yen) ändert – inklusive Steuerreform 2025 und Regeländerung 2026.
Die 4 "Einkommensmauern" auf einen Blick
Was sich bei welcher Einkommensschwelle ändert, warum und wen es betrifft.
| Mauer | Betrag | Was passiert | Wen es betrifft |
|---|---|---|---|
| Die 1,03M/1,23M-Yen-Mauer (103万/123万円の壁, Einkommensteuer & Ehegattenabzug) | 1,03 Mio. Yen (bis Steuerjahr 2024) / 1,23 Mio. Yen (ab Steuerjahr 2025) | Der/die Beschäftigte wird einkommensteuerpflichtig, und der Ehepartner verliert den vollen Ehegattenabzug (配偶者控除). Die Steuerreform 2025 hob die kombinierte Untergrenze aus Grundfreibetrag und Werbungskostenpauschale an, sodass die Schwelle ab dem Steuerjahr 2025 bei 1,23 Mio. Yen liegt. | Teilzeit-/Aushilfskräfte, die steuerlich vom Ehepartner oder den Eltern abhängig bleiben möchten |
| Die 1,06-Millionen-Yen-Mauer (106万円の壁, Sozialversicherung) | 1,06 Millionen Yen | Bei Arbeitgebern mit 51 oder mehr Beschäftigten entfällt bei Überschreiten von 1,06 Mio. Yen (etwa 20+ Wochenstunden und 88.000+ Yen/Monat) der Status als mitversicherte Angehörige, sodass eigene Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Eine für Oktober 2026 geplante Regeländerung soll diese Yen-Schwelle vollständig abschaffen und durch eine reine 20-Stunden-Regel ersetzen. | Teilzeitbeschäftigte in Unternehmen mit 51 oder mehr Mitarbeitenden |
| Die 1,30-Millionen-Yen-Mauer (130万円の壁, Sozialversicherung) | 1,30 Millionen Yen | Bei Arbeitgebern, die nicht der 1,06M-Regel unterliegen, entfällt bei Überschreiten von 1,30 Mio. Yen der Angehörigenstatus, sodass eigene Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge direkt gezahlt werden müssen. Da die abfedernde 1,06M-Stufe fehlt, fällt der Rückgang des Nettoeinkommens meist größer aus. | Teilzeitbeschäftigte in kleineren Unternehmen (50 oder weniger Mitarbeitende) usw. |
| Die 1,50-Millionen-Yen-Mauer (150万円の壁, besonderer Ehegattenabzug) | 1,50 Millionen Yen | Ab diesem Punkt beginnt der besondere Ehegattenabzug (配偶者特別控除) sich schrittweise von seinem Maximum zu verringern. Anders als die Klippen bei 1,06M/1,30M ist dies ein sanftes Auslaufen, das die Steuerlast des Ehepartners betrifft, nicht das eigene Nettoeinkommen. | Haushalte, die sich um die Steuerlast des Ehepartners (besonderer Ehegattenabzug) sorgen |
Basierend auf veröffentlichten Angaben der japanischen Steuerbehörde (Einkommensteuersätze, Ehegattenabzüge) und des Ministeriums für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt (Ausweitung der Sozialversicherungspflicht für Teilzeitbeschäftigte), Stand Juli 2026.
Tipps
- Die frühere 1,03-Millionen-Yen-Mauer wurde durch die Steuerreform 2025 zur 1,23-Millionen-Yen-Mauer. Viele Informationen im Internet nennen noch 1,03 Millionen – ab Steuerjahr 2025 gilt 1,23 Millionen.
- Die 1,06-Millionen-Yen-Mauer soll im Oktober 2026 als Yen-Schwelle abgeschafft werden. Danach entscheidet allein die 20-Stunden-Grenze pro Woche über die Sozialversicherungspflicht, wodurch Einkommensanpassungen ihren Sinn verlieren.
- Die 1,06-Millionen-Regel gilt hauptsächlich für Unternehmen mit 51 oder mehr Mitarbeitenden – ob die persönliche "Sozialversicherungsmauer" bei 1,06 oder 1,30 Millionen Yen liegt, hängt von der Unternehmensgröße ab.
- Die Mauern bei 1,06M/1,30M sind Klippen: Sozialversicherungsbeiträge werden auf das gesamte Einkommen fällig, nicht nur auf den Betrag über der Schwelle. Eine kleine Gehaltserhöhung über die Grenze kann das Nettoeinkommen sogar senken.
- Die 1,50-Millionen-Yen-Mauer betrifft die Steuerlast des Ehepartners, nicht das eigene Nettoeinkommen – wer nur das eigene Nettoeinkommen maximieren möchte, sollte sich eher auf die Mauern bei 1,06M/1,30M konzentrieren.
Häufige Fragen
Übrigens – warum es so viele "Mauern" gibt
Der Begriff "Einkommensmauer" fasst mehrere voneinander unabhängige Systeme zusammen: Einkommensteuer (1,03M → 1,23M), Sozialversicherung (1,06M und 1,30M) sowie den besonderen Ehegattenabzug (1,50M). Jedes unterliegt anderen Gesetzen und Ministerien – Einkommensteuer der Steuerbehörde, Sozialversicherung dem Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Wohlfahrt sowie dem japanischen Rentenversicherungsträger –, weshalb die Schwellenwerte unabhängig voneinander, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und aus unterschiedlichen Gründen festgelegt wurden. Das erklärt, warum die Zahlen nicht sauber zusammenpassen.
Die Reform 2025, die 1,03 Millionen auf 1,23 Millionen anhob, sollte den Grundfreibetrag und die Werbungskostenpauschale an die Inflation anpassen, nachdem beide jahrelang unverändert geblieben waren. Die 1,06-Millionen-Mauer entstand dagegen aus einem anderen politischen Ziel – der Ausweitung der Sozialversicherung auf Teilzeitbeschäftigte, um deren künftige Rentenansprüche zu verbessern – und soll im Oktober 2026 erneut überarbeitet werden, wobei die Yen-Schwelle zugunsten eines reinen Stundenkriteriums entfällt.
Das größte praktische Problem mehrerer Mauern ist, dass die "Steuermauer" und die "Sozialversicherungsmauer" das Nettoeinkommen sehr unterschiedlich beeinflussen. Die Einkommensteuer ist ein sanfter Anstieg, der nur den Betrag über der Schwelle besteuert, während die Sozialversicherung eine Klippe ist: Im Moment der Versicherungspflicht werden rund 15 % vom gesamten Einkommen abgezogen. Beide werden "Mauern" genannt, doch beim Einfluss auf den Haushalt spielen die Sozialversicherungsmauern (1,06M/1,30M) in einer anderen Liga.
Die Zahlen dieses Rechners sind eine vereinfachte Darstellung, die die Form dieser Schwellenwerte verdeutlichen soll, keine exakten Gehaltsabrechnungswerte. Die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge variieren im Detail je nach Stufen des Standardmonatsentgelts und präfekturabhängigen Krankenversicherungssätzen, und die Einkommensteuer hängt von weiteren Abzügen wie dem Ehegattenabzug oder dem Sozialversicherungsbeitragsabzug ab. Wer die Arbeitszeit gezielt an diesen Mauern ausrichten möchte, sollte die genauen, aktuellen Zahlen bei der Personalabteilung des Arbeitgebers oder der Rentenversicherung bestätigen lassen.