Pflichtteil-Rechner | Hat ein Testament oder eine Schenkung Ihren Pflichtteil verletzt?
Geben Sie den Nachlasswert, die Erbenkonstellation, das Verwandtschaftsverhältnis der anspruchsberechtigten Person und den tatsächlich erhaltenen Betrag ein – dieser kostenlose Rechner ermittelt sofort die Pflichtteilsverletzung (Artikel 1046 des japanischen Zivilgesetzbuchs).
Der Pflichtteil (Artikel 1042 des japanischen Zivilgesetzbuchs) ist der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, der gesetzlichen Erben außer Geschwistern zusteht – also dem Ehepartner, den Kindern und den Vorfahren in gerader Linie (Eltern, Großeltern usw.). Erhält ein Erbe durch Testament oder Schenkung zu Lebzeiten weniger als diesen garantierten Anteil, kann er mit einem Pflichtteilsergänzungsanspruch (Artikel 1046) die Differenz in Geld einfordern.
Simulation anhand von Nachlasswert, Erbenkonstellation, Verwandtschaftsverhältnis und tatsächlich erhaltenem Betrag
Tipps
- Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ist rechtlich auch mündlich gültig, es empfiehlt sich aber, ihn per Einschreiben mit Inhaltsbestätigung geltend zu machen, um den Beginn der Verjährungsfrist eindeutig zu dokumentieren.
- Der gesamte Pflichtteil beträgt je nach Erbenkonstellation die Hälfte oder ein Drittel – prüfen Sie zuerst, ob ausschließlich Vorfahren in gerader Linie erben.
- Gibt es mindestens ein Kind, sind Vorfahren in gerader Linie nicht erbberechtigt, sodass die Eingabe einer Anzahl von Vorfahren das Ergebnis nicht verändert.
- Wer die Erbschaft ausgeschlagen hat oder durch Erbunwürdigkeit bzw. Enterbung sein Erbrecht verloren hat, kann keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – warum aus der „Herabsetzungsklage" der „Pflichtteilsergänzungsanspruch" wurde
Vor der im Juli 2019 in Kraft getretenen Reform des japanischen Zivilgesetzbuchs hieß dieses Recht „Herabsetzungsklage". Nach den alten Regeln führte eine Klage eines Erben mit verletztem Pflichtteil im Regelfall zur „Rückgabe in Natur": Die verschenkten oder vermachten Immobilien oder Unternehmensanteile gingen in gemeinsames Eigentum der anspruchsberechtigten Person und des ursprünglichen Empfängers über.
Dieses Miteigentum führte jedoch zu echten Problemen: Für den Verkauf einer Immobilie oder die Ausübung der Unternehmenskontrolle war fortan die Zustimmung aller Miteigentümer nötig, was insbesondere bei Unternehmensnachfolgen zu ernsthaften Hindernissen führte. Die Reform von 2019 vereinheitlichte das Recht daher zu einem reinen Geldanspruch und benannte es entsprechend um.
Heute wird das Recht schlicht als Geldanspruch verstanden, sodass die in Anspruch genommene Person weder Immobilien noch eigene Unternehmensanteile aufgeben muss – sie kann den Anspruch durch Zahlung erfüllen. Im Gegenzug verliert die anspruchsberechtigte Person zwar das Recht auf den Gegenstand selbst, erhält dafür aber die Sicherheit, tatsächlich Geld zu bekommen.