Rechner für den Wert des Wohnrechts des überlebenden Ehegatten (Japan) | Erbschaftsteuerwert von Gebäude und Grundstück
Geben Sie den Erbschaftsteuerwert des Gebäudes, die Bauart, die seit der Fertigstellung vergangenen Jahre, die Dauer des Wohnrechts und den Grundstückswert ein, und dieser kostenlose Rechner ermittelt automatisch den japanischen Erbschaftsteuerwert des Wohnrechts sowie des zugehörigen Grundnutzungsrechts.
Das Wohnrecht des überlebenden Ehegatten (Artikel 1028 des japanischen Zivilgesetzbuchs, in Kraft seit April 2020) erlaubt es dem hinterbliebenen Ehepartner, unentgeltlich in dem Gebäude wohnen zu bleiben, in dem er beim Erbfall bereits lebte – als eigenständiges Recht, getrennt vom Eigentum am Gebäude. Für die Berechnung der japanischen Erbschaftsteuer wird der Gebäudewert in das „Wohnrecht" (das Recht zu wohnen) und das „belastete Eigentum" (das Recht, später wieder volles Eigentum zu erhalten) aufgeteilt und jeweils separat bewertet (Artikel 23-2 des japanischen Erbschaftsteuergesetzes).
Simulation anhand von Gebäude- und Grundstückswert, Bauart, vergangenen Jahren und Wohnrechtsdauer
Tipps
- Ohne Grundbucheintragung kann das Wohnrecht Dritten gegenüber nicht geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, die Eintragung nach dem Erbfall zügig gemeinsam mit dem Eigentümer des Gebäudes zu beantragen.
- Das Wohnrecht kann nicht übertragen werden und erlischt mit dem Tod des Ehepartners, wodurch der Eigentümer automatisch volles Eigentum erhält. Da beim zweiten Erbfall auf den Wert des Wohnrechts keine Erbschaftsteuer mehr anfällt, wird es häufig gezielt zur Reduzierung dieser zweiten Steuerlast eingesetzt.
- Je länger die Wohnrechtsdauer, desto kleiner wird der Abzinsungsfaktor: Der Wert der Eigentumsseite sinkt, während der Wert des Wohnrechts relativ steigt. Bei lebenslangem Wohnrecht verstärkt sich dieser Effekt, je jünger der Ehepartner ist.
- Wird ein Grundstückswert eingegeben, berechnet der Rechner auch das Grundnutzungsrecht mit. Das Wohnrecht selbst wird jedoch ausschließlich für das Gebäude im Grundbuch eingetragen; das Grundnutzungsrecht entsteht automatisch als Nebenrecht zum Wohnrecht am Gebäude.
Häufig gestellte Fragen
Übrigens – warum das Wohnrecht die Steuerlast beim zweiten Erbfall senkt
Das im April 2020 neu eingeführte Wohnrecht des überlebenden Ehegatten entstand vor dem Hintergrund der alternden japanischen Gesellschaft und der Frage, wie sich die Steuerlast beim „zweiten Erbfall" abmildern lässt. Erbt beim Tod eines Ehepartners (erster Erbfall) der überlebende Ehepartner das volle Eigentum am gemeinsamen Zuhause, wird beim späteren Tod dieses Ehepartners (zweiter Erbfall) der gesamte Wert der Immobilie erneut voll besteuert.
Mit dem Wohnrecht lässt sich das Zuhause bereits beim ersten Erbfall in ein „Wohnrecht" (das Recht, dort zu wohnen) und ein „belastetes Eigentum" (das Recht, später wieder volles Eigentum zu erhalten) aufteilen: Der überlebende Ehepartner erhält das Wohnrecht, die Kinder oder andere Erben das Eigentum. Da das Wohnrecht mit dem Tod des Ehepartners automatisch erlischt, fällt beim zweiten Erbfall dafür keine erneute Erbschaftsteuer an.
Im Ergebnis lässt sich so bei ein und demselben Zuhause, wenn beim ersten Erbfall bereits Wohnrecht und belastetes Eigentum getrennt und Letzteres von den Kindern übernommen wird, die insgesamt beim zweiten Erbfall besteuerte Vermögenssumme verringern. Das entspricht genau dem Ziel der Reform des japanischen Zivil- und Erbschaftsteuerrechts von 2020: dem hinterbliebenen Ehepartner ein sicheres Zuhause zu erhalten und zugleich die künftige Erbschaftsteuerlast im Blick zu behalten.