Gross-Up-Rechner — Bruttogehalt aus Nettolohn zurückrechnen
Geben Sie Ihr gewünschtes jährliches Nettoeinkommen ein und berechnen Sie das erforderliche Bruttojahresgehalt (Japan) zurück. Nützlich für Gehaltsverhandlungen bei Jobwechsel oder als Freiberufler.
Tipps
- Bei Gehaltsverhandlungen im Rahmen eines Jobwechsels hilft es, zunächst das Mindestbruttogehalt zur Beibehaltung Ihres aktuellen Nettolohns zu kennen, bevor Sie die Konditionen besprechen — so vermeiden Sie Missverständnisse bei den Zahlen.
- Freiberufler und Auftragnehmer können ihren Zielhonorarsatz ausgehend von ihrem ehemaligen Nettolohn als Angestellter zurückrechnen — das verhindert, dass die nun selbst zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge unterschätzt werden.
- Eine Änderung der Anzahl der Unterhaltsberechtigten oder das Überschreiten der Altersgrenze von 40 Jahren verändert das erforderliche Bruttogehalt, daher lohnt sich eine Neuberechnung rund um wichtige Lebensereignisse.
- Geben Sie das errechnete Bruttogehalt in unseren Nettogehaltsrechner ein, um die Berechnung in die Gegenrichtung zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Annahmen konsistent sind.
Häufige Fragen
Übrigens – Woher stammt der Begriff „Gross-Up“?
Der Begriff „Gross-Up“ stammt ursprünglich aus der Vergütungsbuchhaltung multinationaler Unternehmen und der Behandlung von Auslandszulagen. Wenn ein Unternehmen die zusätzliche Steuerlast übernimmt, die durch einen Auslandseinsatz entsteht, berechnet es eine Bruttozahlung, die hoch genug ist, damit der Angestellte am Ende trotzdem den zugesagten Nettobetrag erhält — genau diese Berechnung nennt man „Gross-Up“. Auf dem japanischen Arbeitsmarkt, insbesondere bei ausländischen Unternehmen und in der IT-Branche, hat sich „Bruttogehalt“ als gängige Kurzform für das Jahreseinkommen vor Abzügen etabliert.
Im japanischen Lohnsystem machen die kombinierten Abzüge für Sozialversicherung, Einkommensteuer und Einwohnersteuer üblicherweise etwa 15–25 % des Bruttoeinkommens aus. Wird beispielsweise ein gewünschter Nettolohn von 5 Millionen Yen in einen Bruttobetrag umgerechnet, fällt das Ergebnis daher oft höher aus als erwartet. Die Einwohnersteuer sorgt für eine zusätzliche Besonderheit: Da sie auf dem Einkommen des Vorjahres basiert und erst im Folgejahr erhoben wird, zahlt jemand, der gerade den Job gewechselt hat, unter Umständen bis zu einem Jahr lang noch die Einwohnersteuer auf Basis des alten Gehalts — was zu einer spürbaren Diskrepanz zwischen gefühltem und tatsächlichem Nettolohn führen kann.
Während auf westlichen Arbeitsmärkten Gehälter meist brutto angegeben werden, ist in Japan die Planung des Alltags anhand des Nettolohns tief verwurzelt. Dies ist auch eine Folge des japanischen Systems aus Quellensteuerabzug und Jahresendausgleich, das den meisten Angestellten erspart, sich jemals selbst mit der Berechnung von Steuern und Sozialabgaben zu befassen. Genau diese Bequemlichkeit führt jedoch zu Verwirrung, sobald Verhandlungen auf Bruttobasis geführt werden müssen — etwa beim Wechsel zu einem ausländischen Arbeitgeber oder bei der Gestaltung eines Freiberuflervertrags.