Rechner für das japanische Elternzeit-Geld

Geben Sie Ihr Gehalt der letzten 6 Monate vor der Elternzeit und die geplante Dauer ein, um das vom japanischen Arbeitslosenversicherungssystem gezahlte Elternzeit-Geld ("Ikuji Kyugyo Kyufukin") zu schätzen, inklusive des Zuschlags nach der Geburt.

Tipps

  • Das Gesamtgehalt der 6 Monate umfasst Überstundenvergütung und Fahrtkostenzuschuss, aber normalerweise keine Boni – verwenden Sie das Bruttogehalt, nicht den Betrag nach Abzügen.
  • Die Leistung wird alle 2 Monate beim Arbeitsamt (Hello Work) beantragt und in der Regel in Zwei-Monats-Blöcken ausgezahlt, sodass die erste Zahlung oft 1–2 Monate dauert.
  • Der Zuschlag nach der Geburt gilt nur für maximal 28 Tage; danach läuft nur noch das reguläre Elternzeit-Geld mit 67 %/50 %.
  • Für den Anspruch sind in der Regel mindestens 12 Monate Versicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Beginn der Elternzeit erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich bis zum Tag vor dem 1. Geburtstag des Kindes. Bei Umständen wie einem fehlenden Kita-Platz kann die Zahlung bis 1 Jahr und 6 Monate, bei erneuten Umständen bis 2 Jahre verlängert werden.

Nein. Nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz ist die Leistung steuerfrei und unterliegt weder der Einkommen- noch der Kommunalsteuer. Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung, Rente) können während der Elternzeit auf Antrag ebenfalls ausgesetzt werden.

Der im April 2025 eingeführte Zuschlag erhöht das reguläre 67-%-Elternzeit-Geld für bis zu 28 Tage um 13 %, wenn beide Elternteile innerhalb von 8 Wochen nach der Geburt jeweils mindestens 14 Tage Elternzeit nehmen – der effektive Satz steigt damit auf rund 80 %.

Zahlt Ihr Arbeitgeber 80 % oder mehr des gedeckelten Tagesgehalts multipliziert mit den Elternzeit-Tagen, wird keine Leistung gezahlt. Darunter wird die Leistung so gekürzt, dass Gehalt plus Leistung diese 80 % nicht übersteigen. Dieses Tool geht von keiner Gehaltszahlung aus; bei Teilzahlungen kann Ihre tatsächliche Leistung abweichen.
ツールくん

Übrigens – Warum es „Geld“ und keine „Urlaubsvergütung“ heißt

Das japanische Elternzeit-Geld wird nicht vom Arbeitgeber als Urlaubsvergütung gezahlt, sondern als Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Das Gesetz zur Eltern- und Familienpflegezeit garantiert das Recht auf die Auszeit, aber das Geld dahinter stammt aus Beiträgen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam in den Versicherungstopf einzahlen – nicht direkt aus der Kasse des Unternehmens. Dadurch steht die Leistung unabhängig von Unternehmensgröße oder wirtschaftlicher Lage zu denselben Bedingungen zur Verfügung, solange eine Arbeitslosenversicherung besteht.

Die zweistufige Satzstruktur – 67 % bis Tag 180, danach 50 % ab Tag 181 – soll die Elternzeit fördern, ohne die Versicherungsfinanzen zu überlasten. Da die Leistung steuerfrei ist und keine Sozialabgaben anfallen, entsprechen die 67 % in der Praxis oft rund 80 % des bisherigen Nettogehalts.

Der im April 2025 eingeführte Zuschlag nach der Geburt zielt darauf ab, die Rate der Väter zu erhöhen, die Elternzeit nehmen. Regierungsumfragen zeigen, dass zwar jedes Jahr mehr Männer Elternzeit nehmen, die Dauer aber tendenziell deutlich kürzer bleibt als bei Müttern. Dieser Zuschlag, der voraussetzt, dass beide Elternteile gemeinsam Elternzeit nehmen, wurde als direkter finanzieller Anreiz eingeführt, um diese Lücke zu verkleinern.